Die Hotspot-Strategie der Landesregierung
Nächtliche Ausgangsbeschränkungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
Stuttgart. Die baden-württembergische Landesregierung hat weitergehende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Am Freitag (4. Dezember) erging ein entsprechender Erlass an die Kommunen. Dieser besagt, dass bei besonders extremen Infektionslagen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern die in der aktuellen Corona-Maßnahmen nochmals erweitert werden müssen, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Stand 4. Dezember zählt der Ostalbkreis eine 7-Tage-Inzidenz von 129:
Die aktuellen Coronazahlen und die Entwicklung im Ostalbkreis in interaktiven Diagrammen
Die Gesundheitsämter werden verpflichtet, regelmäßig ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200/100.000 Einwohnern pro Woche und gleichzeitig nicht nachvollziehbarem Infektionsgeschehen, für die Stadt- und Landkreise nachfolgende Maßnahmen per Allgemeinverfügung zu regeln, sofern dieser Inzidenzwert mindestens in den letzten drei Tagen in Folge überschritten ist:
- Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Personen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch 5 Personen. Kinder des jeweiligen Haushaltes bis einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen.
- Veranstaltungsverbot: Verboten werden alle Veranstaltungen, ausgenommen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung (einschließlich Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten). Ebenfalls ausgenommen sind unter anderem auch die Teilnahme an Gerichtsterminen, Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Sitzungen kommunaler Gremien sowie Wahlen und Abstimmungen. Das Verbot gilt ebenso nicht für Veranstaltungen, die für die Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge zwingend erforderlich sind und nicht aufgeschoben werden können.
- Das Verlassen der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr ist nur aus triftigen Gründen erlaubt; Triftige Gründe sind:
o die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
o die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
o die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
o die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und
o Handlungen zur Versorgung von Tieren.
- Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss auf Baustellen auch im Freien getragen werden, soweit der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
- Friseurbetriebe sowie Barbershops und Sonnenstudios werden geschlossen.
- Öffentliche und private Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder werden abweichend von der Corona-Verordnung auch für den Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit- und Individualsport geschlossen.
- Medizinische Behandlungen (z. B. Physio- oder Ergotherapie, Psychotherapie, Logopädie, Podologie, medizinische Fußpflege sowie Massagen) bleiben möglich, sofern medizinisch notwendig. Arztbesuche bleiben generell erlaubt; gegebenenfalls ist die Ärztin oder der Arzt vorab telefonisch zu kontaktieren.
- Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur nach vorherigem negativem Antigentest oder mit FFP2-Atemschutzmaske bzw. vergleichbarem Standard.
- Einzelhandel: Verbote von besonderen Verkaufsaktionen (z. B. Räumungs- oder Schlussverkäufe, besondere Rabattaktionen), bei denen u. a. aufgrund des Eventcharakters oder erwarteten zusätzlichen Publikumsverkehrs ein größerer Zustrom von Menschenmengen erwartet werden kann. Ebenfalls verboten sind Märkte, welche nicht der Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen (z. B. Flohmärkte, Jahrmärkte).
Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200/100.000 Einwohnern liegt, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben.
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Kommentare
Arschgeige
Weiß nicht was Sie für ein Vollpfosten sind aber ich habe studiert und bin diplomiert...
Und damit ist die Diskussion für mich beendet. Mit Leuten etwas schlichteren Gemüts zu diskutieren - da ist mir meine Zeit zu schade.
Wünsche Ihnen trotzdem eine friedvolle Adventszeit und gesegnete und schöne Weihnachtsfeiertage im Kreise Ihrer Lieben ( soweit erlaubt).
Janika Debler Redakteur
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No Fri
Keine Sorge das tue ich. Es liegt ja an jedem selbst, wo man sich informiert und wie man sich bildet. Und solange der größte Teil sich nicht bei der selben Quelle informieren wie die "Querdenker" und andere von Ihnen angesproche Person, werden Leute wie Sie und die auch irgendwann kleinlaut dorthin zurück kehren, wo sie herkamen.
No Fri
Wo haben die falschen Zahlen denn bitte eine Auswirkung? Wir sind weit weg von dem Inzidenzwert von 200 und bis wir diesen eventuell wieder erreiche, ist der Fehler schon lange wieder ausgebügelt. Bitte Hirn einschalten, bevor man sich beschwert.
In my humble opinion
Nun, je nachdem, was Sie da geschrieben haben, mag die Entfernung Ihres Kommentars ja eine gewisse Berechtigung haben.
Es ist nur auffällig, dass hier die Kommentare im "schwarzen Loch" verschwinden, so, als hätte es sie niemals gegeben.
Ich kenne die Handhabung bei großen, überregionalen Blättern so, dass die Online-Redaktion so etwa schreibt: "Der Kommentar wurde entfernt, weil er wegen ( Beleidigung/Sachlichkeit/unwahrer Behauptung/... ) gegen unsere Richtlinien verstoßen hat. ( Redaktion [Kürzel]XY )". Auch wenn die Löschung wegen subjektiver Bedenken des Redakteurs vorgenommen wurde, hat man als Kommentator doch wenigstens einen Hinweis, was da übel aufgestoßen ist, und man kann beim nächsten Mal andere Worte verwenden.
MaWi_1980
Aha, werden medien- und politikkritische Kommentare - wie z.B. meiner von heute Vormittag - jetzt neuerdings gelöscht? Schon traurig, wenn jetzt schon die Medien von sich aus den Staat bei der Zensur unterstützen.
Arschgeige
Und wenn die Zahlen falsch sind (siehe Ostalbkreis) werden ohne Not verstärkte Massnahmen angeordnet??!!??
Leute wie lange lassen wir uns noch verarschen!!!!