Zu „Die Silvesternacht gehört den Demonstranten“ vom 30.12
Während „Normalbürger“ die nächtliche Ausgangssperre einhalten müssen, schon der Gehweg vor dem Haus als öffentlicher Raum tabu ist, gibt es ein Hintertürchen, denn: Nicht für alle gilt das karge Silvesterprogramm mit fünf Personen aus zwei Haushalten bis 20 Uhr im Freien! In der Stadt Stuttgart, die keine Handhabe gegen einen nächtlichen Demo-Auflauf sieht, ist die Innenstadt an Silvester bevölkert, gehört den Demonstranten. [...] Der Polizei bleibt es überlassen, verbotene Aufenthalte von privaten Nachtschwärmern und Demonstrationsteilnehmern zu unterscheiden. Fazit: Privat sich einfach einer Demo anschließen, egal für welches Ziel, um um 24 Uhr nicht im Haus eingesperrt zu sein? Ein Politikum ohnegleichen.
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Kommentare
Karin Hofmann
Hier zum lesen die, leider, mit (...) gestrichenen Passagen, die ich sehr wichtig finde:
"... ist die Innenstadt Stuttgart an Silvester bevölkert, gehört den Demonstranten
(...), die mit Themen zu
16.00 Uhr, Wilhelmsplatz: "Aufklärung Zwangsimpfung"
19.30 Uhr, Karlsplatz: "Silvester ohne Conora-Maßnahmen"
21.30 Uhr, Schlossgarten: "Diskurs Impfzwang"
23.30 Uhr, Karlsplatz "Mahnwache für sterbende Gastronomie"
ihre FREIHEIT draussen geniessen. 100 Teilnehmer, je Demo, sind gemeldet. Es heisst: Die Umsetzung eines Versammlungsverbots erfolgte in Baden-Württemberg aus verfassungsrechtlichen Gründen NICHT, denn es gilt:
DEMOKRATISCHES VERSAMMLUNGSRECHT".