- VonDominik Jahnschließen
Flughafen Stuttgart: Wenn der Koffer-Kollaps zuschlägt, ist der Ärger meist groß. Doch an wen müssen sich Passagiere dann eigentlich wenden?
In den vergangenen Wochen gibt es immer wieder Diskussionen über den Personalmangel an deutschen Flughäfen. Der Flughafen Stuttgart hat sich gegenüber echo24.de zu einem möglichen Warte-Chaos und den bisher getroffenen Maßnahmen geäußert. An zahlreichen Airports können fehlende Arbeitskräfte in wichtigen Bereichen für große Probleme sorgen. Gerade wenn es ums Gepäck geht, droht im Sommer der Koffer-Kollaps. Was tun, wenn das Gepäck plötzlich fehlt.
Muss ich mich an den Flughafen wenden? Wer haftet für den verschwundenen Koffer? Bekomme ich bestimmte Kosten wieder ersetzt? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Airport in Stuttgart geben wichtige Tipps.
Flughafen Stuttgart: An wen sich Passagiere nach Gepäck-Verlust wenden müssen
Eine Sprecherin des Flughafens Stuttgart räumt mit dem Irrglauben auf, dass Passagiere sich direkt an den jeweiligen Flughafen wenden müssen: „Der Transport von Fluggast samt Gepäck ist ein Vertrag zwischen dem Reisenden und der Airline, deshalb sind wir als Flughafen nicht involviert, wenn es um die Nachlieferung von Gepäck geht.“
Reisende, die plötzlich ohne Koffer dastehen, sollten sich demnach „an das Lost & Found der jeweiligen Airline wenden“. In Stuttgart gibt‘s extra auf der Internetseite des Flughafens einen Bereich zur Gepäckermittlung der Fluggesellschaften und entsprechende Kontaktnummern.
Bei Gegenständen, die im Flieger oder im Vorfeldbus vergessen wurden, gibt es laut Angaben auf der Flughafen-Homepage noch eine andere Möglichkeit. Passagiere sollen sich an die Mitarbeiter der Stuttgart Ground Services wenden – per E-Mail unter strll@sgs-aero.de. Bleibt etwas am Gate liegen, oder in einem der Shops, dann ist die Flughafenwache zuständig.
Wenn das Gepäck nicht am Flughafen auftaucht: Wer haftet und was Reisenden zusteht
Wie es bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg heißt, haften Fluggesellschaften, sobald sie das Gepäck angenommen haben, „für dessen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung“. Bei Pauschalreisen haftet „nach Wahl des Reisenden auch der Reiseveranstalter“. Weiter heißt es dazu: „Geht das Gepäck verloren, wird es zerstört oder beschädigt, während es sich an Bord des Flugzeugs oder sonst in der Obhut der Fluggesellschaft befindet, muss die Fluggesellschaft bzw. der Reiseveranstalter für den Ersatz des Schadens aufkommen“.
Haftung bei Handgepäck
Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haftet das Luftfahrtunternehmen bzw. der Reiseveranstalter für Gegenstände, die der Fluggast an oder bei sich trägt (Handgepäck), wenn die Fluggesellschaft oder ihre Leute den Schaden verschuldet haben. Der Schaden muss flugbetriebsbedingt sein. Zudem muss der Fluggast beweisen, dass die Fluggesellschaft den Verlust von Handgepäck und Gegenständen, die er an sich trägt, verschuldet hat.
Wie die Verbraucherzentrale angibt, liegt „die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck aktuell bei rund 1.350 Euro pro Passagier“. Der Schaden muss dargelegt werden. Was bekomme ich als Ausgleich für mein verlorenes Gepäck?
Flughäfen müssen nicht zahlen: Wer den Neukauf erstattet
Bei verloren gegangenen, zerstörten oder beschädigten Gepäck ist der Zeitwert zu ersetzen. Heißt: Für die Zeit, in der das Gepäck am Urlaubsort nicht zur Verfügung steht, können Sie sich notwendigen und angemessenen Ersatz beschaffen, z. B. Unterwäsche, Kleidung und Toilettenartikel.
Was dabei dann angemessen ist, nach Angaben der Verbraucherzentrale, „von der Art der Reise (etwa Strandurlaub oder Luxuskreuzfahrt) sowie der Dauer der Zeit ab, die Sie überbrücken müssen“.
Koffer-Chaos: Schaden bei der Fluggesellschaft anzeigen
Passagiere, die Opfer des Koffer-Kollaps geworden sind, müssen außerdem den Verlust oder auch die Beschädigungen „innerhalb von sieben Tagen, eine Verspätung innerhalb von 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck zur Verfügung gestellt worden ist, bei der Fluggesellschaft und ggf. beim Reiseveranstalter schriftlich anzeigen“.
Wer Wertsachen oder extrem empfindliche Gegenstände und wichtige Medikamente mit dem Koffer aufgegeben hat, der hat schlechte Karten. Die Haftung für mögliche Schäden wird in den sogenannten Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften ausgenommen. Solche Dinge gehören demnach ins Handgepäck.
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