1. Startseite
  2. Baden-Württemberg

Bundesweiter Warnstreik: Schüler in BW dürfen heute zuhause bleiben

Erstellt:

Von: Pauline Wyderka

Kommentare

Eine Entscheidung, die nicht nur Fans hat: Schüler in BW dürfen am Montag – sofern sie durch den Warnstreik verhindert werden – dem Unterricht fernbleiben.

Für die meisten Kinder in Baden-Württemberg ist es Musik in den Ohren, für ihre Eltern eher eine weitere nach einer ganzen Reihe an Hiobsbotschaften: Durch den erwarteten Streik am Montag erlaubt das Land Kindern, die dadurch daran gehindert werden, in die Schule zu kommen, zuhause zu bleiben. Außer möglicherweise gestressten Eltern hat die Maßnahme noch weitere Kritiker.

Bundesweiter Warnstreik am Montag: Schüler in BW dürfen zuhause bleiben

Die Gewerkschaften verdi und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) rufen am Montag bundesweit zu Streiks auf – und auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz stehen nicht nur Busse und Bahnen still. Wie die zwei Gewerkschaften am Donnerstag mitteilten, sind unter anderem der Fern-, Regional- und Nahverkehr, Flughäfen und die Autobahngesellschaft betroffen. Alleine in Baden-Württemberg dürften laut dpa Hunderttausende Menschen von den Ausfällen betroffen sein. Darunter auch Schüler.

Auch im Gebiet der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) wird nach einem ersten Streiktag am Freitag (24. März) auch am Montag (27. März) gestreikt. Am Freitag (24. März) teilt das Kultusministerium der dpa nun mit, dass Schüler im Südwesten, die wegen des Warnstreiks im öffentlichen Verkehr am Montag nicht zur Schule kommen können, zuhause bleiben dürfen. Grundsätzlich finde der Unterricht statt und die Schüler seien zwar nicht davon befreit, ähnlich wie bei einer Krankmeldung können sie jedoch dem Unterricht fernbleiben.

Bundesweiter Warnstreik am Montag: Schüler in BW brauchen eine Entschuldigung

Die Behörde verweist im Zusammenhang mit dem Warnstreik auf die Entschuldigungspflicht: Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen wie einer Krankheit am Schulbesuch verhindert, sei dies der Schule „unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen“ – so steht es in der sogenannten Schulbesuchsverordnung. Es reiche also, die Schule im Vorfeld zu informieren. Ein weiterer Nachweis sei dagegen nicht nötig.

Lehrerinnen und Lehrer müssten hingegen den Dienst antreten. Es handle sich bei dem Warnstreik schließlich um eine vorhersehbare Behinderung - Lehrerinnen und Lehrer müssten die Anreise an die Schule eben so planen, dass sie den Dienst antreten können, so der Sprecher.

„Für Eltern schwierig“ – Warnstreik am Montag: Verband kritisiert die Entscheidung

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg kritisiert den Schritt. Das proaktive Vorgehen des Ministeriums sei nicht angebracht, sagt der Landesvorsitzende Gerhard Brand am Freitag. Er hätte das nicht so weit gelockert. Ein Schreiben an die Schulen mit der Bitte um eine großzügige Regelung hätte ausgereicht. „Es wird für Eltern schwierig, wenn die Kinder zuhause bleiben - das haben wir aus Corona gelernt.“ Nun fehle wieder Kontinuität an den Schulen. Brand stellt auch die Frage, was sei, wenn der Warnstreik eine Woche gehe. (paw mit dpa)

Auch interessant

Kommentare