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Gut zu wissen
Selbst wenn es nur wenige Stunden für ein Geschäftsessen hinter der Grenze sind: Wer beruflich im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte eine A1-Bescheinigung dabeihaben. Diese bestätigt, dass auch während der auswärtigen Tätigkeit Schutz in der deutschen Sozialversicherung besteht, wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erklärt.
Können Arbeitnehmer die Bescheinigung im Ausland nicht vorweisen, drohen den Angaben nach zum Teil hohe Bußgelder. In Österreich und Frankreich würde derzeit verstärkt kontrolliert, mahnt die Deutsche Rentenversicherung. Die Bescheinigung muss vom Arbeitgeber beantragt werden, und zwar am besten mit ausreichend Vorlauf vor einer Dienst- oder Geschäftsreise, empfehlen die Experten. Konkret benötigen die A1-Bescheinigung Arbeitnehmer, die im EU-Ausland oder der Schweiz arbeiten. (dpa)
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