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Gut zu wissen
Auch Kinder müssen in
Flugzeugen angeschnallt werden, wenn das Bordpersonal
allgemein auf eine Anschnallpflicht hinweist, wie beispielsweise bei der Landung.
Das Problem: Der Beckengurt ist auf Erwachsene ausgelegt und daher für Kinder unter sieben Jahren nicht geeignet.
Kinder sollten deshalb
immer mit einem für Flugzeuge geprüften und zugelassenen
Kindersitz gesichert werden,
rät der TÜV Rheinland.
Für Flugzeuge zugelassene Auto-Kindersitze sind am Label „For use in Aircraft“ zu erkennen.
Solche Sitze lassen sich
mit dem vorhandenen Beckengurt im Flugzeug befestigen.
Wichtig zu wissen: Fluggesellschaften sind allerdings nicht dazu verpflichtet, einen Kindersitz mitzunehmen. Zudem unterscheiden sich die Flugbetriebsverfahren für die Mitnahme der Kindersitze beispielsweise zwischen der EU und den USA.
Eltern sollten daher immer vor dem Buchen die Fluggesellschaft kontaktieren und den Sitz
ankündigen beziehungsweise das Vorgehen für das Sichern von kleinen Kindern während des
Fluges absprechen. (dpa)
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