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Ausschank von Schnaps in Heubach erlaubt

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Von: David Wagner

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Der Ausschank branntweinhaltiger Getränke ist in Heubach künftig grundsätzlich erlaubt. Das beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend mehrheitlich.
Der Ausschank branntweinhaltiger Getränke ist in Heubach künftig grundsätzlich erlaubt. Das beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend mehrheitlich. © unsplash

Gremium in Heubach befürwortet mehrheitlich Ausschank branntweinhaltiger Getränke für Erwachsene.

Heubach. Der Ausschank branntweinhaltiger Getränke ist in Heubach künftig grundsätzlich erlaubt. Das beschloss der Gemeinderat am Dienstagabend mehrheitlich.

Rückblick: Im Januar hatte Heubachs Bürgermeister Dr. Joy Alemazung entschieden, dass, anders als in den Jahren zuvor, weder der SV Lautern noch die Jugendinitiative für ihre Faschingsveranstaltungen eine Schankerlaubnis für Branntwein bekamen. Alemazung nannte als Grundlage eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden, dem Landratsamt und der Polizeidirektion Aalen, in der dazu angehalten werde, auf den Ausschank von Branntwein zu verzichten.

Bei einer Diskussionsrunde Anfang Mai im Rathaus sprachen sich rund 20 Heubacher Vereinsvertreter gegen ein grundsätzliches Verbot von Branntwein bei Festen aus. Wie Alemazung in der Sitzung am Dienstag sagte, sei nun klar, dass die Vereine „das gut handhaben“. Ein „Lackmustest“ dafür seien die zwei Tage anlässlich 50 Jahre Ostalbkreis gewesen, so der Bürgermeister. Klar müsse aber immer sein, dass die Vereine sicherstellen müssen, dass die Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzgesetzes eingehalten werden, und kein Branntwein an Jugendliche unter 18 ausgeschenkt werde. Dies müsse über geeignete Maßnahmen sichergestellt sein, etwa die Vergabe von farbigen Bändchen zur Altersverifizierung.

Bürgermeister dagegen

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete wie folgt: Der Gemeinderat empfiehlt der Verwaltung bei der Ausstellung von Schankerlaubnissen folgendes Vorgehen: Die Schankerlaubnisse sollen so ausgestellt werden, dass der Ausschank von branntweinhaltigen Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen gestattet ist. Auf Antrag von Martin Kelbaß wurde noch der Zusatz aufgenommen, dass dies bei Kinderveranstaltungen nicht gelten soll.

Dem stimmte der Gemeinderat bei vier Gegenstimmen, einschließlich der des Bürgermeisters, mehrheitlich zu. 

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