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Banner am Bikehouse in Heubach erlaubt

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Von: David Wagner

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Um dieses Werbebanner ging es.
Um dieses Werbebanner ging es. © Jan-Philipp Strobel

Bei einer Gegenstimme erteilt der Bauausschuss die Befreiung für ein laut Bauvorschrift zu großes Banner in der Mögglinger Straße.

Heubach. Das Werbebanner am neuen Gebäude des Fahrradgeschäfts Bikehouse in der Mögglinger Straße darf bleiben. Der Bauausschuss erteilte am Mittwoch, bei einer Gegenstimme von Günther Lux, die Befreiung.

Martina Zang, die Leiterin des VG-Bauamts, erläuterte um was es ging: ein 37 Quadratmeter großes Banner an der Fassade. In dem Bebauungsplan zulässig seien nur Werbeanlagen bis maximal fünf Quadratmeter Fläche pro Grundstück. Heinz Pfisterer sagte, er empfinde das Banner weniger als Werbung, vielmehr als „Foto von einem Fahrrad in schöner Umgebung“. Dr. Gerd Merinsky meinte, es gebe viele große Werbungen in der Stadt. „Wir sollten froh sein, wenn in Heubach überhaupt noch einer was macht.“ Zudem sei es ein Unterschied, ob ein Plakat frei in der Landschaft an einem Masten hänge oder an einer Hauswand angebracht sei. Norbert Frey sagte: „Wenn ein Betrieb schon nicht mehr an seinem eigenen Gebäude werben darf, hört's für mich langsam echt auf.“ Wolfgang Bittermann sagte, das Plakat täte der dunklen, großflächigen Fassade als gestalterisches Element gut. Gerhard Kuhn betonte, das Plakat stelle keine Behinderung oder gar Verunstaltung dar, sondern weise eben auf das Fahrradgeschäft hin. Zudem verwies Kuhn, der für den erkrankten Bürgermeister Joy Alemazung die Sitzung leitete, darauf hin, dass Werbeflächen in Gewerbegebieten grundsätzlich erlaubt seien. Der Gemeinderat habe die Größe durch eine örtliche Bauvorschrift eingeschränkt. „Es geht darum, ob wir davon abweichen wollen.“

Günther Lux fragte, warum es Vorschriften gäbe, wenn sich keiner dran hielte. Für ihn sei das Plakat zu groß. „Wir gehen da locker-flockig drüber weg?“ Das sei „wie im Wilden Westen“. 

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