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Rupp: „Schwarzer Peter bei den Johannitern“

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Von: David Wagner

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Das Böbinger Seniorenzentrum vom Park am alten Bahndamm aus gesehen.
Das Böbinger Seniorenzentrum vom Park am alten Bahndamm aus gesehen. © dav

AfD-Abgeordneter Ruben Rupp hat bei der Landesregierung eine kleine Anfrage zur Zukunft des „Kleeblatt-Modells“ im Raum Rosenstein gestellt. So lauten die Antworten.

Böbingen

Wie kann das Seniorenzentrum in Böbingen erhalten bleiben? Eigentlich braucht es wegen der Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) Umbauten, die Zukunft des Heims ist derzeit noch offen. Die Redaktion hatte Ende Februar bei den drei Landtagsabgeordneten des Wahlkreises nachgefragt, wie sie die Zukunft des Pflegeheims einschätzen und ob sie Möglichkeiten sehen, es zu erhalten. Der Landtagsabgeordnete der AfD, Ruben Rupp, hat im Nachgang dazu nach eigenen Angaben eine kleine Anfrage bei der Landesregierung gestellt. Könnten die Einrichtungen des „Kleeblatt-Modells“ in Böbingen, Mögglingen und Essingen von der Verordnung befreit werden? Die Antworten liegen der Redaktion vor. Hier ausgewählte Fragen und Antworten:

Frage: Wie bewertet die Landesregierung die Verordnung in Anbetracht der hohen finanziellen Aufwendungen, welche zur Umsetzung benötigt werden und wodurch Heime zur Schließung gezwungen werden könnten?

Für Bestandseinrichtungen gibt es laut der Landesregierung eine Übergangsfrist von zehn Jahren seit 2019. Diese Frist könne auf bis zu 25 Jahre verlängert werden. Können die Anforderungen aus technischen oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfüllt werden, könne die zuständige Heimaufsichtsbehörde auf Antrag Befreiungen erteilen. Das gelte auch, wenn Anpassungsmaßnahmen „wirtschaftlich unzumutbar“ seien. „Die Schließung einer Einrichtung aufgrund wirtschaftlich unzumutbarer Anpassungsmaßnahmen ist dadurch ausgeschlossen“, so die Landesregierung.

Plant die Landesregierung Ausnahmeregelungen?

Aus Sicht der Landesregierung biete die LHeimBauVO hinreichende Flexibilität, um im Einzelfall „im Rahmen des technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren situationsgerechte Lösungen zu finden“. Für darüber hinausgehende Ausnahmeregelungen sehe die Landesregierung keinen Bedarf.

Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, eine Befreiung für die Einrichtungen in Böbingen, Mögglingen und Essingen zu erwirken?

Die Heimaufsicht könne auf Antrag Befreiungen erteilen, wenn dem Träger, in dem Fall den Johannitern, die Erfüllung der Anforderungen technisch nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar sei. Diesen Nachweis müssten die Johanniter als Träger erbringen. „Dieser Nachweis wurde bislang vom Träger nach Auskunft der zuständigen Heimaufsichtsbehörde nicht erbracht. Allein eine etwaige Reduzierung der Plätze in den Einrichtungen infolge des Abbaus von Doppelzimmern führt für sich genommen noch nicht zur Annahme der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit“, schreibt die Landesregierung. In Baden-Württemberg würden laut der Pflegestatistik 2021 schätzungsweise 500 Einrichtungen mit einer Platzgröße betrieben, „die die in Rede stehenden Einrichtungen nach Abbau der bestehenden Doppelzimmer aufweisen würden“.

Bislang hätten die Johanniter „auf eine vollumfängliche Befreiung von sämtlichen Vorgaben“ gesetzt, ohne nähere Prüfung der technischen Machbarkeit oder wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Nun beabsichtige die Trägerin, ein Konzept für den Umbau im Bestand vorzulegen. „In Böbingen wurden hierfür im Rahmen einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. März 2023 von der Heimaufsichtsbehörde rechtlich gangbare Optionen aufgezeigt. Auf der Grundlage der von der Trägerin vorgelegten Konzeptionen kann dann die Heimaufsichtsbehörde über Befreiungen von einzelnen Vorgaben (...) entscheiden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Einschätzung zu Befreiungsmöglichkeiten nicht möglich“, schreibt die Landesregierung.

Wurden Heime durch die Verordnung zur Schließung gezwungen?

Der Landesregierung seien keine Pflegeeinrichtungen bekannt, die durch die LHeimBauVO zur Schließung gezwungen werden. Die Landesregierung trete der Annahme entgegen, dass Pflegeeinrichtungen aufgrund geringer Abweichungen von den Vorgaben schließen müssten; dies werde durch die Entscheidungspraxis der Heimaufsichtsbehörden widerlegt.

Ruben Rupp bilanziert, die Landesregierung sei weder bereit, die Einrichtungen in Böbingen, Mögglingen und Essingen auf ihrem weiteren Weg zu unterstützen, noch sehe diese eine Gefahr für deren Fortbestand. „Die Landesregierung schiebt den Schwarzen Peter komplett dem Träger, der Johanniter Seniorenhäuser GmbH, zu und nimmt sich vollständig aus der Verantwortung“, schreibt Rupp in einer Pressemitteilung.

Die Redaktion hatte in Böbingen nach der Sondersitzung am 20. März nachgefragt: Gibt es konkrete Ergebnisse? Bürgermeister Jürgen Stempfle bestätigt die Sitzung, meinte allerdings: „Öffentlich machen können wir voraussichtlich etwas zur nächsten öffentlichen Sitzung.“ Von den Johannitern hieß es auf Anfrage Mitte Februar: „Wir sind in sehr intensiven und guten aber auch vertraulichen Gesprächen mit der Gemeinde. Es sieht aktuell so aus, dass wir (...) eine sehr gute Lösung erarbeiten können.“

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