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Die Werbetafel, die (fast) niemand haben möchte

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Von: David Wagner

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Symbolbild Pixabay
Symbolbild Pixabay © Symbolbild Pixabay

Firma will die Tafel neben der Stadthalle, der Heubacher Bauausschuss nicht. Welche Möglichkeiten bleiben?

Heubach. „Eine komplizierte Geschichte“, meinten sowohl die Leiterin des Bauamts, Martina Zang, als auch Stadtbaumeisterin Ulrike Holl. Dennoch versuchten sie dem Heubacher Bauausschuss die Sache zu erläutern.

Eine darauf spezialisierte Firma wolle eine Werbetafel errichten. Und zwar auf dem Grundstück Hauptstraße 9, also an der Ecke Karlstraße/Hauptstraße gegenüber der Stadthalle. Dazu habe sie im Januar 2020 eine Baugenehmigung beantragt. Die Baurechtsbehörde habe diese abgelehnt. Weil der Gemeinderat die Tafel hier nicht haben wollte und dies mit dem Hinweis auf das Sanierungsrecht und die damit verbundenen Maßnahmen zur Umgestaltung des Außenbereichs an der Stadthalle abgelehnt habe. Die Firma habe Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe nun entschieden, dass die Baugenehmigung doch zu erteilen sei. Das Gericht habe allerdings darauf hingewiesen, dass das Sanierungsrecht ein gesondertes Verfahren sei, das gesondert geprüft werden könnte. Das Grundstück liege innerhalb des Geltungsbereichs der Sanierungssatzung „Kernstadt Hauptstraße und Umgebung“. Die Firma habe deshalb einen separaten Antrag auf „sanierungsrechtliche Genehmigung“ gestellt.

Firma will es unbedingt

In der Zwischenzeit hätten die Eigentümer des Grundstücks entlang der Karlstraße Stellplätze gebaut. Die Stadtverwaltung sehe hier eine Möglichkeit, die Werbetafel an der Stelle doch noch zu verhindern. Denn: Die Stellplätze seien im Zuge der Gestaltung der Außenanlagen der Stadthalle hergestellt und dabei bezuschusst worden, erläuterte Ulrike Holl. Deshalb gelte eine Bindung, dass zehn Jahre nichts verändert werden dürfe. Die geplante Werbetafel sei 3,8 Meter lang und 4,2 Meter hoch, sie benötige Fundamente von 0,6 mal 0,6 Metern. Diese Fundamente griffen in die Stellplätze ein - unzulässigerweise, so das Argument der Verwaltung. Sie empfehle dem Bauausschuss deshalb, die „sanierungsrechtliche Genehmigung“ zu versagen. Ohnehin würden die Eigentümer die Werbetafeln auch nicht mehr wollen und hätten den Mietvertrag mit der Firma gekündigt. „Dagegen sind allerdings rechtliche Schritte zu erwarten“, meinte Martina Zang. Denn: „Die Firma will die Tafel unbedingt.“

Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass eine Werbetafel an der Stelle nichts verloren habe. Sie wollten nichts unversucht lassen, um diese doch noch zu verhindern und versagten der Firma die „sanierungsrechtliche Genehmigung“.

Martina Zang machte jedoch auch deutlich, dass in einem Mischgebiet solche Tafeln eigentlich baurechtlich nicht verboten werden dürften. Bei einem Rundgang mit Vertretern des Gerichts hätten diese auch die Werbeplakate der Bäckerei Mühlhäuser „sehr kritisch beäugt“. Sie habe hier damit argumentiert, dass der Bäcker ja auch der Stelle verkaufe, wo er werbe, so Martina Zang. 

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