Gericht kassiert Primalat-Bebauungsplan

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Wie eine Sprecherin der Pressegeschäftsstelle des Verwaltungsgerichtshofs gegenüber der GT bestätigt, hat das Gericht den Bebauungsplan „Erweiterung Firma Primalat“ der Stadt Heubach vom 28. Juli 2020 für unwirksam erklärt. Die Gründe stehen noch aus. Foto: HOJ
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Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim erklärt den Bebauungsplan der Stadt Heubach „Erweiterung Primalat“ für unwirksam. Die Begründung steht noch aus.

Heubach-Lautern

Im März 2019 hatte der Ortschaftsrat Lautern die Empfehlung an den Gemeinderat Heubach abgegeben, einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan Erweiterung Firma Primalat“ aufzustellen. In dem Plan ging es um neue Büros für die Verwaltung, eine neue Kantine im Obergeschoss, Sanitäranlagen für die Lastwagenfahrer sowie einen neuen „Schwarz-Weiß-Bereich“, der nach Angaben von Primalat aus hygienischen Gründen erforderlich sei. Zudem um eine neue Ausfahrt Richtung Zimmergasse. Ortsvorsteher Bernhard Deininger betonte damals, es sei Ziel der Verwaltung, das „Allgemeinwohl“ im Blick zu haben und einen „vernünftigen Ausgleich“ zwischen den Interessen zu schaffen. Es gelte, Konflikte auszugleichen und Stück für Stück abzuarbeiten. Dafür brauche es aber erst einmal eine vernünftige Grundlage, über die sich diskutieren lasse. Diese schaffe der Bebauungsplan. Der damalige Bürgermeister Frederick Brütting betonte, ein Bebauungsplan sei das richtige Verfahren, um die verschiedenen Interessen auf den Tisch zu bringen.

Plan als Diskussionsgrundlage

Eigentümer der an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke gingen gerichtlich gegen den Bebauungsplan vor. Nach ihrer Ansicht sei „zu erwarten, dass tatsächlich nicht nur - wie vorgesehen - die Ausfahrt, sondern auch die Zufahrt über die neue Privatstraße A erfolge. Damit seien das Verkehrsgutachten und die Schalluntersuchung in Frage gestellt, was zur fehlerhaften Abwägung der ihnen nachteiligen verkehrlichen Auswirkungen führe“. Der Bebauungsplan, so die Antragssteller, sei auch formell rechtswidrig, weil die Auslegungsbekanntmachung fehlerhaft gewesen sei und ein befangener Ortschaftsrat bei der Beschlussfassung des Gemeinderats beratend mitgewirkt habe.

Wie eine Sprecherin der Pressegeschäftsstelle des VGH gegenüber der Gmünder Tagespost bestätigt, fiel am Freitag dazu die Entscheidung. Der Tenor: „Der Bebauungsplan ‚Erweiterung Firma Primalat‘ der Stadt Heubach vom 28. Juli 2020 wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens und die Revision wird nicht zugelassen“, so die Sprecherin wörtlich. Die Gründe liegen laut der Gerichtssprecherin noch nicht vor, diese würden in den nächsten Tagen schriftlich nachgereicht.

Bürgermeister Dr. Joy Alemazung teilt auf Nachfrage mit: Das schriftliche Urteil, einschließlich der Urteilsgründe, liege noch nicht vor. Für die Abfassung des Urteils einschließlich der Urteilsgründe habe der VGH ab Verkündung des Urteils fünf Monate Zeit. „Sobald uns das schriftliche Urteil vorliegt, werden wir dazu Stellung nehmen können. Solange die schriftlichen Urteilsgründe nicht vorliegen, steht allerdings noch nicht endgültig fest, auf welche Gründe der VGH seine Entscheidung stützt“, so Alemazung. Zu den Gründen, die zur Aufhebung geführt haben und zum weiteren Vorgehen müsse die Stadtverwaltung die schriftlichen Urteilsgründe abwarten, da sie die Auswertung der Urteilsgründe für ihre Stellungnahme brauche.

Die Kläger wollten am Freitag keine Stellungnahme abgeben, sie meinten, das Urteil spreche für sich. Auch die Firma Primalat wollte sich ohne genaue Kenntnis der Begründung des Gerichts zunächst nicht äußern.

Kommentar: Plan ist nicht aufgegangen

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