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Verwirrung um geplante Gärtner-Halle in Lautern

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Von: David Wagner

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Eine lange Diskussion entspannt sich am Mittwochabend im Ortschaftsrat Lautern über eine Bauvoranfrage von Gartenbau Deininger. Josef und Christian Deininger in einem ihrer Gewächshäuser.
Eine lange Diskussion entspannt sich am Mittwochabend im Ortschaftsrat Lautern über eine Bauvoranfrage von Gartenbau Deininger. Josef und Christian Deininger in einem ihrer Gewächshäuser. © Wagner, David

Lauterner Gremium beklagt unzureichende Sitzungsvorlage bei Bauvoranfrage von Gartenbau Deininger. Bürgermeister kritisiert Vorbericht der Gmünder Tagespost und erhält Gegenwind.

Heubach-Lautern

Die Pressefreiheit sei nicht verhandelbar, meinte Ortschaftsrat Bernhard Hutter gegen Ende der Diskussion in der Sitzung am Mittwochabend im Bezirksamt. Zuvor hatte Bürgermeister Dr. Joy Alemazung kritisiert, dass die Gmünder Tagespost im Vorfeld der Sitzung zwei Artikel über eine Bauvoranfrage des Gärtnereibetriebs Deininger veröffentlicht hatte.

Lesen Sie hierzu: Kommentar: Die Redaktion entscheidet!

Darum ging es

Der Gärtnereibetrieb möchte eine Halle auf seinem Grundstück bauen. Dazu hat er eine Bauvoranfrage gestellt. Diese hatte die Stadtverwaltung einige Tage vor der Sitzung veröffentlicht. Die Gmünder Tagespost hatte daraus zitiert. Zum Beispiel heißt es in der Vorlage wörtlich: „Zwischenzeitlich gibt es Verträge mit Edeka über die Lieferung von Kräutern, Suppengemüse etc. - ganzjährig!“. Da diese in Deutschland nicht ganzjährig wüchsen, müsse „ein nicht unerheblicher Teil zugekauft werden. Die Kräuter/Gemüse werden dann vor Ort nur noch verpackt (...) Somit ist es jetzt ein klassischer Gewerbebetrieb“.

Daraufhin wandten sich Josef und Christian Deininger an die Redaktion. Sie verwiesen darauf, dass Aussagen in der Sitzungsvorlage „nicht stimmen“ und wollten darlegen, wie sich die Dinge aus ihrer Sicht darstellen. In diesem Artikel betonten die Deiningers, sie hätten keine Verträge mit Edeka. Zudem pflanzten sie auf rund 82 Hektar selbst Gemüse an, seien also kein „klassischer Gewerbebetrieb“.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe wichtig? Im Baurecht können Neubauten für die Landwirtschaft einfacher genehmigt werden, sie sind nach dem Baugesetz „privilegiert“. Weil dies nach Ansicht der Baurechtsbehörde nicht auf Gartenbau Deininger zutreffe, müsse die geplante Halle nach dem Paragraf 34 bewertet werden. Hier sei die Frage also, ob sich der Neubau „nach Art und Maß der Nutzung“ in die Umgebung einfüge. Die Baurechtsbehörde meine, dies sei „möglich“ und bat den Ortschaftsrat, zu beraten, ob er eine Empfehlung an den Bauausschuss des Gemeinderats geben könne. Dieser entscheide letztlich über die Anfrage.

Die Diskussion

Ortsvorsteher Philipp Woditsch las dem Gremium die Stellungnahme der Baurechtsbehörde vor. Danach sagte er, rechtlich spreche wohl nichts dagegen, das Einvernehmen zu erteilen. Er selbst sehe sich aber „nicht fähig“, hier aufgrund der Vorlage eine Stellungnahme abzugeben. Es sei Sache der Baurechtsbehörde, hier für Klarheit zu sorgen.

Bürgermeister Alemazung meinte, den Betrieb nur als Verpacker zu bezeichnen, sei „nicht fair“. Es finde dort „auch landwirtschaftliche Tätigkeit“ statt. Die Vorlage entspreche „nicht ganz der Realität“ und der Betrieb müsse „genauer und fairer“ betrachtet werden. Woditsch bekräftigte: „Wir brauchen verlässliche Fakten, eine genaue Analyse und mehr Input über die Betriebsabläufe.“ Der Ortschaftsrat brauche, um eine Empfehlung abgeben zu können, eine klare Definition, was der Betrieb mache.

Ralph Gruber verwies darauf, dass es zwischen der Eigendarstellung des Betriebs in dem Tagespost-Artikel und der Beschreibung in der Sitzungsvorlage „Widersprüche“ gebe. Deshalb habe er keine Grundlage, um zu entscheiden. Das müsse nochmals geprüft werden. Timo Grieser meinte, wenn rechtlich nichts dagegen spräche, wonach es in der Vorlage aussehe, könne der Ortschaftsrat doch das Einvernehmen erteilen. Heike Hieber verwies auf den Satz in der Vorlage, wonach der Bauherr „weitere Maßnahmen und Erweiterungen“ vorhabe. Auch dies hatten die Deiningers in dem Tagespost-Artikel zurückgewiesen. „Wir wissen nicht, was da noch geplant ist“, so Heike Hieber. Sie sei für eine Entwicklung des Betriebs, aber nur in „einem bestimmten Maß“.

Dr. Christian Birringer verwies auf die Zufahrt zum Betrieb. In der Vorlage werde die Frage aufgeworfen, ob die Straße geeignet sei, den gewerblichen Betrieb aufzunehmen. „Wer soll das beantworten? Wir?“, fragte Birringer. Nein, antwortete der Ortsvorsteher. Das sei Sache der Baurechtsbehörde.

Ralph Gruber gab zu bedenken, dass die Situation in der Sitzungsvorlage „falsch dargestellt“ sei und die Sachlage in der Zeitung anders geschildert worden sei. „Was, wenn wir hier jetzt entscheiden und damit falsch abbiegen“, fragte Gruber. Christian Birringer meinte, die Vorlage sei „unvollständig“ und es fehlten Fakten. Timo Grieser hingegen betonte, mit einer Empfehlung an den Bauausschuss des Gemeinderats mache der Ortschaftsrat „ja nichts falsch“.

Bauherr Christian Deininger bat den Ortschaftsrat darum, eine Stellungnahme abgegeben zu dürfen, wonach ihm Philip Woditsch das Wort erteilte. Ziel des Hallenbaus sei es, den Stapler-Verkehr vom Hof zu kriegen. Zudem wolle der Betrieb mehr Eigenanbau und brauche deswegen mehr Kühlräume. Er betonte zudem, dass der Lieferverkehr nicht zunehmen werde.

Bernhard Hutter meinte, baurechtlich sei die Voranfrage nicht zu beanstanden. Das sei keine politische, sondern eine rechtliche Entscheidung. „Wenn wir das ablehnen, hat das vor Gericht keinen Bestand“, so Hutter. Philipp Woditsch begann, einen Beschlussantrag zu formulieren, wonach der Ortschaftsrat sein Einvernehmen erteilen könne, unter dem Vorbehalt, dass die Behörden nochmals alles prüfen und es keine rechtlichen Einwende gebe.

Bürgermeister Alemazung meinte, es gebe hier „viel Komplexität“. Dies sei deswegen der Fall, „weil die Sachlage zuerst in der Zeitung war, bevor der Ortschaftsrat es besprechen konnte“. Dies habe ihn „überrascht“. Er wolle „einen Appell“ an die Zeitung richten, künftig auf solche Veröffentlichungen im Vorfeld zu verzichten. Schließlich sei die Stadtverwaltung „nicht verpflichtet, das an die Zeitung zu geben. Wir machen das, weil wir ein gegenseitiges gutes Verhältnis haben“. Er wolle deswegen nochmals mit der Presse reden, „um so etwas in der Zukunft zu vermeiden“, so Alemazung.

Bernhard Hutter sagte, die Presse habe aus der öffentlich zugänglichen Sitzungsvorlage berichtet und danach dem Antragsteller Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. „Das war objektiv“, so Hutter. Alemazung meinte, es gehe nicht, dass durch Zeitungsartikel „im Vorfeld Meinungen beeinflusst“ würden. Hutter konterte, er ließe sich davon nicht beeinflussen. Erika Weber meinte, das sei „ja auch nicht negativ“, sondern mache ein rundes Meinungsbild. Es sei ihr lieber, im Vorfeld gut informiert zu sein als im Nachgang, je nachdem fielen Entscheidungen auch anders aus.

Die Entscheidung

Letztlich einigte sich das Gremium auf den von Woditsch formulierten Beschluss, die Empfehlung für das Einvernehmen zwar auszusprechen, aber unter dem Vorbehalt, dass die Behörden alles nochmals prüften und es rechtlich keine Einwände gebe.

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