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Grünes Licht für Mehrfamilienhäuser in Mögglingen

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Von: David Wagner

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Der Gemeinderat Mögglingen diskutierte über den Bebauungsplan für das Areal an der Alten Triumph-Fabrik in der Lauterstraße.
Der Gemeinderat Mögglingen diskutierte über den Bebauungsplan für das Areal an der Alten Triumph-Fabrik in der Lauterstraße. Foto: dav © dav

Gemeinderat Mögglingen erlaubt am Freitagabend die Bebauung neben der Alten Triumph-Fabrik an der Ecke Lauterstraße/Mühlgässchen. Die Entscheidung fiel mit sechs zu fünf Stimmen knapp aus.

Mögglingen

Auf dem Gelände neben der Alten Triumph-Fabrik an der Ecke Lauterstraße/Mühlgässchen in Mögglingen darf ein Investor nun zwei Mehrfamilienhäuser bauen. Der Gemeinderat Mögglingen erteilte dem Vorhaben, mit sechs zu fünf Stimmen denkbar knapp, am Freitagabend das Einvernehmen.

Vorausgegangen war eine Diskussion über das konkrete Bauvorhaben und auch über das Areal insgesamt. Denn: Auf der Tagesordnung stand vor der Bauanfrage ein möglicher Bebauungsplan für das entsprechende Gebiet, der auch noch weitere Grundstücke dort umfassen würde. Problem dabei: Der Gemeinderat hatte im April 2021 eine „Veränderungssperre“ für das Gebiet erlassen, um unerwünschte Bebauung zu verhindern.

Joachim Zorn vom Büro „standlandingenieure“ hatte nach eigenen Worten den Auftrag, dem Gemeinderat in Skizzen und Visualisierungen zu zeigen, wie sich die von dem Investor geplante Bebauung auswirken würde. Denn ohne den Bebauungsplan gelte der Paragraf 34 des Baugesetzbuches, wonach sich die Neubauten in die Umgebung einfügen müssen. Demnach sei hier das Baurecht auf jeden Fall vorhanden. Der Gemeinderat müsse sich eben überlegen, was er an dieser Stelle haben wolle und was nicht. Seiner Ansicht nach, so Zorn, füge sich ein Satteldach gut in die Umgebung ein, die vom Investor geplanten Flachdächer „eher nicht“. Vor allem deswegen, weil die Gebäude mit Flachdächern, bei gleicher Höhe, „viel massiver“ wirkten. Andererseits seien Flachdächer extensiv begrünbar, also aus ökologischer Sicht sinnvoll. Die geplanten drei Vollgeschosse erschienen Zorn aber verträglich, bei der Variante Flachdach sollte das oberste Geschoss aber möglichst etwas zurückgesetzt sein. Der Ingenieur schlug vor, den Bebauungsplan so zu gestalten, dass im Norden (also dort, wo es die aktuelle Bauanfrage gibt) höhere Bauten erlaubt wären und im übrigen Gelände die Gebäude künftig etwas niedriger gestaltet werden sollten.

Ein „Verhinderungsplan“?

Marc Hudelmaier meinte, die Logik der Vorgehensweise erschließe sich ihm nicht. Warum rede man zuerst über den Bebauungsplan und danach über das konkrete Bauvorhaben? Es sei doch sinnvoller, die Tagesordnungspunkte zu tauschen. Sonst sei der Bebauungsplan ja wohl eher „Verhinderungsplan“. Das sah Felix Schweizer genauso. Auch Matthias Steinle betonte, wenn der Investor nicht bauen dürfe, bleibe das Areal über Jahre „ein Schandfleck, der nicht bebaut wird“ - und das in Zeiten der Wohnungsnot. Irmgard Sehner meinte, wegen der Veränderungssperre habe die Verwaltung diese Reihenfolge gewählt.

Gabriele Ebbinghaus betonte, es gehe ihr nicht darum, etwas zu verhindern. Sie habe aber ein Problem mit der Höhe der geplanten Wohnhäuser. Eben darum habe der Gemeinderat doch damals die Veränderungssperre beschlossen. Durch Paragraf 34 stünden die „Tore offen für massive Gebäude“. Friedrich Lange betonte, ein Satteldach sei tatsächlich „eigentlich fast zwingend“. Ihm persönlich gefalle die Flachdach-Variante auch nicht. Weil der Gemeinderat im Jahr 2012 eine ähnliche Bauvoranfrage, die dann nicht realisiert wurde, grundsätzlich positiv beschieden hatte, könne man „nicht heute hü und morgen hott“ sagen. „Das ist auch eine Frage der Verlässlichkeit“, so Lange. Vielleicht könne man nochmals mit dem Antragsteller reden und einen Kompromiss finden.

Felix Schweizer meinte, der Ortskern werde sich in den kommenden Jahren verändern, und „alte Scheuern“ modernen Bauten weichen. Der Gemeinderat, so Schweizer, könne doch den Bauherren hier nicht ewig hinhalten.

Marc Hudelmaier stellte den Antrag, den Bebauungsplan so zu gestalten, dass die zwei Mehrfamilienhäuser realisiert werden könnten. Im südlichen Bereich könne man dann im Bedarfsfall restriktiver sein.

Marco Bahnmayer ergänzte, dass die Verwaltung nochmals mit dem Bauherren reden solle, ob für diesen entweder ein Satteldach oder, beim Flachdach, ein zurückgesetztes Obergeschoss denkbar sei. Dem stimmten die Gemeinderäte mit sechs zu fünf Stimmen zu. Mit dem gleichen Ergebnis erteilte der Gemeinderat für das Bauvorhaben eine Ausnahme von der Veränderungssperre.

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