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Schnapsausschank: Der Heubacher Gemeinderat diskutiert am Dienstag

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Von: David Wagner

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Was sagen die Stadträte zu einem Schnapsverbot bei Veranstaltungen? Darüber diskutiert der Gemeinderat am Dienstag, 23. Mai, ab 18 Uhr in der Stadthalle.
Was sagen die Stadträte zu einem Schnapsverbot bei Veranstaltungen? Darüber diskutiert der Gemeinderat am Dienstag, 23. Mai, ab 18 Uhr in der Stadthalle. © pixabay

Verwaltung schlägt laut Sitzungsvorlage vor, den Ausschank unter bestimmten Maßgaben zu erlauben.

Heubach. Was sagen die Stadträte zu einem Schnapsverbot bei Veranstaltungen? Darüber diskutiert der Gemeinderat am Dienstag, 23. Mai, ab 18 Uhr in der Stadthalle.

Wie war es in der Vergangenheit? Wie die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat schreibt, sei die bisherige Praxis, dass auf Antrag Schankerlaubnisse für den Verkauf vonalkoholhaltigen Getränken ausgestellt werden. Ausgenommen von dieser Genehmigung waren bisher die branntweinhaltigen Getränke. Ausnahmen von dieser Regelung gab es für einzelne Veranstaltungen (Fasching) und den Verkauf von Aperol. "Nach dem Ende der Pandemie fanden im Februar 2023 nach mehreren Jahren Pause erstmals wieder Faschingsveranstaltungen statt. Die Anträge der Vereine zu den Schankerlaubnissen haben dazu geführt, dass eine Diskussion um die Vorgehensweise und Bedingungen für die Vorgehensweise für die Erteilung der Schankerlaubnis geführt wurde", schreibt die Stadtverwaltung.

In vielen Gesprächen, auch mit den Vereinen, habe sich laut Stadtverwaltung gezeigt, dass der Verkauf von branntweinhaltigen Getränken gewünscht werde. Die Antragsteller seien sich ihrer Verantwortung bewusst und könnten ihrerseits Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes (kein Ausschank von alkoholhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahrenund kein Ausschank von branntweinhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 18Jahren) eingehalten werden. Mögliche Maßnahmen könnte die Ausgabe verschiedenfarbiger Bändchen bei derGetränkeausgabe oder die Beschränkung des Zuganges bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sein.

Der Verkauf solle deshalb zugelassen werden, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat. DieVeranstalter und Vereine verpflichten sich demnach, dafür Sorge zu tragen, dass die alkoholhaltigen Getränke nur an Personen nach Vorgabe des Jugendschutzgesetzes ausgegeben werden. Reine Kinderveranstaltungen (Kinderfest, Kinderfasching) seien von dieser Empfehlung ausgenommen.

Der Gemeinderat tagt am Dienstag,. 23. Mai, ab 18 Uhr in der Stadthalle.

Lesen Sie dazu:

Schnapsverbot oder nicht? So machen es die anderen

Kommentar: David Wagner über die Heubacher Diskussion um Branntweinausschank

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