1. Startseite
  2. Ostalb
  3. Schwäbisch Gmünd

Bischöfliches Amt hat den Pfarrer gehört

Erstellt:

Von: Michael Länge

Kommentare

Symbolbild Kreuz
Symbolbild Kreuz © pixabay

Sprecher der Diözese weist Kritik des Anwalts des beschuldigten Pfarrers aus dem Raum Gmünd zurück.

Schwäbisch Gmünd. „Domkapitular Holger Winterholer, Leiter der Hauptabteilung 'Pastorales Personal' im Bischöflichen Ordinariat, hat im Auftrag des Bischofs und als zuständiger Personalverantwortlicher mehrfach Gespräche mit dem Pfarrer geführt.“ So reagierte der Sprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Gregor Moser, auf die Anfrage dieser Zeitung, ob Bischof Dr. Gebhard Fürst trotz mehrfacher Bitten des beschuldigten Pfarrers diesen nicht angehört habe. Diese Kritik hatte am Donnerstag der Anwalt des Pfarrers aus einer Seelsorgeeinheit im Gmünder Raum, Rüdiger Martis, formuliert. Martis hatte zudem Äußerungen des Bischofs als „völlig überzogen“ kritisiert. Der Bischof hatte in Bezug auf das Verhalten des Pfarrers in einer Pressemitteilung von „unanständiger Distanzlosigkeit“ und einer „deutlichen intimen Grenzüberschreitung zum Nachteil mehrerer Geschädigter“ gesprochen.

Die formelle Anhörung und Vernehmung des Pfarrers sei entsprechend der Interventionsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart durch einen Diözesanrichter als zuständigem Untersuchungsführer im Rahmen der universell gültigen Rechtsordnung erfolgt, sagte Moser weiter. Dies sei „ein klar geregeltes kirchenrechtliches Untersuchungsverfahren, das unabhängig von dem Befund staatlicher Strafverfolgungsbehörden läuft“. Der Bischof könne in dieses Verfahren nicht eingreifen. Am Ende des Verfahrens stehe ein „offizielles Ergebnis sowie die Empfehlung der weisungsunabhängig arbeitenden Kommission sexueller Missbrauch der Diözese Rottenburg-Stuttgart an den Bischof“. Gegenstand des Verfahrens seien alle gegen den Pfarrer erhobenen Vorwürfe gewesen, darunter auch die vom Anwalt des Pfarrers genannten Umarmungen.

Die Frage, weshalb der Bischof am 27. April eine Erklärung abgegeben hat, die Entscheidung über einen weiteren Einsatz des Pfarrers aber erst am 11. Mai bekannt geben will, beantwortete Moser so: „An dem Fall des vom Dienst freigestellten Pfarrers gibt es einerseits verständlicherweise ein sehr großes öffentliches Interesse und andererseits liegen der Bearbeitung des Themas seitens der Diözese wie beschrieben kirchenrechtliche Verfahren zugrunde.“ Hieraus ergäben sich die unterschiedlichen Zeitpunkte der Veröffentlichungen, erklärte der Sprecher der Diözese.

Mehr zum Thema:

Bischof kündigt Entscheidung über freigestellten Pfarrer für 11. Mai an

Staatsanwalt stellt Ermittlungen gegen Pfarrer ein

Staatsanwalt und Diözese ermitteln noch im Fall des Pfarrers

Pfarrer vom Dienst freigestellt

Auch interessant

Kommentare