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Bischof kündigt Entscheidung über freigestellten Pfarrer für 11. Mai an

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Von: Michael Länge

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Symbolbild © pixabay

Bischof Dr. Gebhard Fürst spricht von „unanständiger Distanzlosigkeit“. Anwalt des Pfarrers widerspricht.

Schwäbisch Gmünd. Der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Dr. Gebhard Fürst, wird am 11. Mai bekannt geben, ob und wo der im Gmünder Raum freigestellte Pfarrer weiter in der Seelsorge wirken kann.  Dies teilte der Sprecher der Diözese, Gregor Moser, am Donnerstag mit.

Bei dem seit Oktober 2022 wegen „sexueller Grenzverletzungen“ vom Dienst freigestellten Pfarrer sei in mehrfacher Weise ein „von unanständiger Distanzlosigkeit gekennzeichnetes Verhalten“ festzustellen, das als „deutliche intime Grenzüberschreitung zum Nachteil mehrerer Geschädigter betrachtet und empfunden“ werden müsse. Dieses Verhalten entspreche in keiner Weise den Erwartungen an einen Pfarrer, zitierte Moser den Bischof. Dies ergebe sich aus dem Abschlussbericht der internen kirchenrechtlichen Untersuchung gegen den Pfarrer, aus den Erkenntnissen und Empfehlungen der diözesanen Kommission sexueller Missbrauch sowie aus der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft Ellwangen, heißt es in der Mitteilung der Diözese. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den Pfarrer im Februar eingestellt. Der Verdacht einer Straftat habe sich „nicht erhärtet“, hatte damals Staatsanwalt Dr. Klaus Schwichtenberg erklärt. Er hatte auch gesagt, dass es Verhaltensweisen des Pfarrers gegeben habe, die „gesellschaftlich unangebracht sein könnten“, die „Schwelle zur Strafbarkeit“ aber nicht überschritten“ hätten.

Als „völlig überzogen“ bewertete der Anwalt des Pfarrers, Rüdiger Martis, die Worte des Bischofs. Das Strafverfahren gegen den beschuldigten Pfarrer sei eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft habe „keinerlei strafrechtlich relevantes Verhalten feststellen“ können. Im Strafverfahren seien vier damalige Ministrantinnen befragt worden. „Es ging im Wesentlichen um Umarmungen durch den besagten Pfarrer, die teilweise fünf bis zehn Sekunden lang gedauert hätten“, sagte Martis. Hier von „unanständiger Distanzlosigkeit“ und „deutlicher intimer Grenzüberschreitung zum Nachteil der Geschädigten“ zu sprechen, sei völlig überzogen. „Trotz mehrfacher Bitten hatte es Herr Bischof Dr. Fürst leider nicht für nötig befunden, den beschuldigten Pfarrer anzuhören“, sagte Martis. Er ergänzte: „Dies nach 38 aufreibenden Dienstjahren mit weit überdurchschnittlichem Einsatz zum Wohl seiner Gemeinde.“ Michael Länge

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