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Brenz-Haus: Anwohner kündigt Widerspruch an

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Von: Wolfgang Fischer

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Anstelle des Brenz-Hauses an der Goethestraße sollen Mehrfamilienhäuser gebaut werden.
Anstelle des Brenz-Hauses an der Goethestraße sollen Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Foto: Tom © Tom

Harald Seiz: Verwaltung hat bei Genehmigung von Mehrfamilienhäusern getrickst.

Schwäbisch Gmünd. Viel zu groß, zu hoch, „rücksichtslos“ gegenüber den Nachbarn: Harald Seiz, Anwohner der Goethestraße, erhebt öffentlich Widerspruch gegen ein Bauvorhaben westlich seines Grundstücks. Dort möchte die Dincel Projektbau GmbH  das frühere Seniorenheim Johannes-Brenz-Haus abreißen und an dieser Stelle zwei Mehrfamilienhäuser mit rund 40 Wohneinheiten erstellen. 

Rechtswidrig?

Schon die Genehmigung dieses Vorhabens sei rechtswidrig gewesen, moniert Seiz. Dafür hätte seiner Ansicht nach ein Bebauungsplan erstellt werden müssen. Zudem sei bei der Gegenüberstellung der Höhe des Neubaus mit der umliegenden Bebauung getrickst worden. 

Rathaussprecher Markus Herrmann stellt klar, dass Seiz natürlich der Beschwerdeweg offensteht. Der Widerspruch werde wie alle anderen möglichen Einsprüche im Rahmen des Verfahrens geprüft.  Den Vorwurf, dass schon das  bisherige Verfahren unkorrekt  gelaufen ist, weist er zurück: Der Bauherr habe an dieser Stelle ein Baurecht, wenn er sich an die Vorgaben hält. Und das tue Bilal Dincel „im wesentlichen“. Die Gesamtkubatur des  Vorhabens entspreche in etwa der des jetzigen Brenz-Hauses. Zudem  seien zwei getrennte Gebäude geplant, so dass das Gesamtprojekt nicht so massiv erscheine. 

Zu berücksichtigen gibt der Rathaussprecher außerdem, dass verdichtete Bebauung in der Innenstadt ein anzustrebender Wert sei, um Flächenversiegelung zu vermeiden. Deshalb sei eine größere Höhe des Neubaus zu akzeptieren, trotzdem füge der sich in die Umgebung ein. Westlich grenzt nach einer Auffahrt zum Haus der Schützengilde und einem Parkplatz das Hallenbad an.

Letztlich, stellt Herrmann fest, sei die Behandlung einer Bauanfrage auch immer eine Abwägungsfrage. Wenn Nachbarn zu Planungen eine andere Auffassung als die Genehmigungsbehörde haben, müsse am Ende ein Gericht in der Sache entscheiden.  

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