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Gericht regt Vergleich zwischen Preiß und TSB an

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Von: Wolfgang Fischer

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Was hat der Architekt Christof Preiß getan, um den früheren Sportplatz des Turn- und Sportbunds an der Buchstraße zur Baureife zu führen? Dafür interessiert sich nun eine Zivilkammer des Landgerichts.
Was hat der Architekt Christof Preiß getan, um den früheren Sportplatz des Turn- und Sportbunds an der Buchstraße zur Baureife zu führen? Dafür interessiert sich nun eine Zivilkammer des Landgerichts. Foto: Tom © Tom

Nun liegt auch die Klage des Vereins gegen das Architekturbüro auf dem Tisch einer Zivilkammer am Ellwanger Landgericht.

Schwäbisch Gmünd. Nun ist auch die Klage des Turn- und Sportbunds (TSB) Schwäbisch Gmünd gegen das Architekturbüro Preiß vors Gericht gekommen: Am Freitag verhandelte die 2. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen unter Vorsitz von Richter Christian Liefke die Angelegenheit. Vom Ausgang dieser ersten Verhandlungsrunde sehen sich beide Seiten bestätigt.

Nachlegen

Der Verein hatte eine sogenannte negative Feststellungsklage eingereicht: Er möchte per Gericht feststellen lassen, dass Preiß die Leistungen, die er geltend macht, nicht erbracht habe. Der Architekt reagierte darauf mit einer Widerklage, in der er ein Honorar von rund 3,4 Millionen Euro einfordert. Die Pressesprecherin des Landgerichts für Zivilsachen, Ursula Grimm-Hanke, teilte auf Anfrage der Gmünder Tagespost mit, dass die Kammer diese Gegenklage derzeit für zumindest nicht ausreichend begründet hält. Da müsste Preiß nachlegen, ansonsten, so die Richterin, werde seine Widerklage als unbegründet abgewiesen. Parallel dazu regte die Kammer an, die Möglichkeit einer gütlichen Einigung zu prüfen. Dazu solle das Architekturbüro innerhalb von vier Wochen sämtliche Ergebnisse seiner Leistungen für den TSB vorlegen. Wenn der Verein dann zu einem Vergleich bereit wäre, werde die Kammer dafür einen Vorschlag unterbreiten.

Christof Preiß sieht darin kein Problem, wie er auf Anfrage sagte. Er könne alle Pläne, die er für den TSB erstellt habe, vorlegen. Dabei seien zum Beispiel auch Planänderungen, die von TSB-Vorstandsmitgliedern abgezeichnet wurden. Gleichzeitig werde er jedoch eine neue, umfassende Honorarrechnung aufstellen. Bisher habe er zum Beispiel Rechnungen von Fachingenieuren, die in diesen Planungen hinzugezogen wurden, selbst getragen. Das werde er nun nicht mehr tun. Mit der Vorlage dieser Unterlagen begründe er gleichzeitig seine Gegenklage.

Die Gegenseite sieht sich durch den Verlauf ebenfalls bestätigt. Das Gericht sei in der mündlichen Verhandlung „sichtlich bemüht“ gewesen, „zwischen den Parteien einen Vergleichsvorschlag zu vermitteln“, so heißt es in einer Stellungnahme der Kanzlei Meurer Rechtsanwälte. Diese Stuttgarter Fachanwaltskanzlei hat der Verein mit der Vertretung seiner Interessen in der Auseinandersetzung mit dem Büro Preiß beauftragt. Die Stuttgarter Juristen äußern Bedenken, dass das Gericht Preiß nochmals eine Frist einräumt, um seine Forderungen zu begründen. Wie auch immer: „Ein Vergleich kann aber nur zustande kommen, wenn Herr Preiß endlich Arbeitsergebnisse und dazu passende Rechnungen - die wir bereits seit zwei Jahren fordern - vorlegt“, heißt es außerdem in der Stellungnahme. Diese Forderung habe die Kammer nachvollziehen können.

Zwei Wochen Zeit

Wenn Christof Preiß die geforderten Unterlagen vorlegt, habe der Verein zwei Wochen Zeit, um zu erklären, ob er zu einem Vergleich bereit ist. Auf jeden Fall weisen die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht schon darauf hin, dass die Kammer in dieser Angelegenheit bereits einen Verkündungstermin festgelegt habe. Am 28. April soll die Entscheidung des Gerichts bekannt werden.

Der Ausgangspunkt für die Rechtsstreite

Anlass für diesen Rechtsstreit ist der Plan des TSB, sein Sportgelände an der Buchstraße zu verkaufen und dafür im Laichle ein Sportzentrum zu bauen. Architekt Christoph Preiß, langjähriges TSB-Mitglied, hat nach eigenen Angaben dafür gesorgt, dass das Gelände an der Buchstraße bebaut werden kann, und Planungen für das Sportzentrum erstellt.

Parallel dazu hat der TSB Klage erhoben gegen rund 450 000 hohe Honorarforderungen der Anwaltskanzlei Jursch/Deininger. Werner Deiniger war beim Verkauf des Grundstücks als Anwalt hinzugezogen worden. Vereinsvorsitzender war damals sein Kanzleikollege Peter Jursch.

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