1. Startseite
  2. Ostalb
  3. Schwäbisch Gmünd

E-Scooter in Schwäbisch Gmünd künftig mit Strafgebühr

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Bernd Müller

Kommentare

E-Scooter am Bahnhof: Die Lizenz für die Betreiber in Gmünd soll 2023 verlängert werden.
E-Scooter am Bahnhof: Die Lizenz für die Betreiber in Gmünd soll 2023 verlängert werden. © Tom

Was sich am System mit den Leih-Rollern in Gmünd ändern soll.

Schwäbisch Gmünd. E-Scooter falsch geparkt? Kostet fünf Euro. Das soll künftig die Regel sein fürs Leihroller-System in Gmünd. Das Digitale macht’s möglich: Die Strafgebühr – es sollen mindestens fünf Euro sein - wird dem jeweiligen Fahrer einfach abgebucht, zusammen mit den regulären Kosten für die Ausleihe. Die beiden Gmünder Anbieter Zeus und Lime haben der Stadt zugesichert, dass die Regel im April eingeführt werden kann.

Es ist eine der Neuerungen, die im zweiten Jahr der Gmünder Scooter-Zeitrechnung kommen soll. Am Grundsatz, dass es solche Leih-Roller in Gmünd gibt, will die Stadtverwaltung auf jeden Fall festhalten. Mit Verweis auf die Nutzerzahlen: Von der Einführung im April bis zum Dezember 2022 sind die Roller für mehr als 40000 Fahrten gebucht worden. Die durchschnittlich zurückgelegte Strecke pro Fahrt lag bei rund 1,5 Kilometer, die Ausleihe dauerte im Schnitt 11 Minuten. Die beiden Anbieter waren im Frühjahr 2022 mit insgesamt 70 Scootern gestartet, inzwischen hat sich deren Zahl auf etwa 140 verdoppelt.

Standorte in Stadtteilen?

Nach der Testphase von knapp einem Jahr lässt sich an den Nutzerdaten der Betreiber auch ablesen, wo die Scooter vor allem zum Einsatz kommen. Ein Großteil der Fahrten findet in der Kernstadt statt, ein Hotspot für Leihe und Abstellen ist der Bahnhof. Die Daten von Zeus zeigen zudem, dass bis auf Bargau, Weiler und Degenfeld in allen Stadtteilen Scooter unterwegs waren. Die Verwaltung will nun prüfen, ob feste Scooter-Standorte auch in einigen Stadtteilen eingerichtet werden sollen - die Ortsvorsteher und Ortschaftsräte werden dazu gehört.

Was die Zahl der Beschwerden von Bürgern angeht, hat sich die Lage laut Verwaltung deutlich verbessert – es gingen nur noch vereinzelt Klagen ein. Die Stadt will dennoch auf weitere Verbesserungen im „Beschwerdemanagement“ der Betreiber drängen.

Bewährt hat sich dabei in den vergangenen Monaten, dass die so genannten Abstellverbotszonen ausgeweitet worden sind. In diesen Zonen kann der Scooter nicht digital zurückgegeben werden, der Kostenzähler für den Nutzer läuft weiter. Am Anfang waren diese Zonen auf die Randbereiche von Gewässern beschränkt, um die Möglichkeit von Tauch-Vandalismus etwa in der Rems zu erschweren. Weitere solcher Zonen sind mit zunehmender Erfahrung in Sachen Nutzerverhalten dazugekommen. In Bereichen, wo es häufiger zu Verstößen oder Behinderungen kam wie etwa vor Garagen oder Ausfahrten, haben die Anbieter auf jeweilige Hinweise der Stadt hin weitere Sperrzonen eingerichtet. Bernd Müller

Auch interessant

Kommentare