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Silvesterfeuerwerk: Wo in Gmünd geböllert werden darf

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Von: Erik Roth

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Nach zwei Jahren ohne Verkauf dürfen Händler in diesem Jahr wieder Feuerwerkskörper verkaufen.
Nach zwei Jahren ohne Verkauf dürfen Händler in diesem Jahr wieder Feuerwerkskörper verkaufen. © Archiv

Nach zwei Jahren ohne Feuerwerkskörper im Handel kann dieses Silvester wieder geböllert werden. Doch Raketen, Böller & Co. sind nicht überall erlaubt.

Schwäbisch Gmünd. Feuer frei für Silvesterfreunde: Nach zwei Jahren ohne Verkauf von Feuerwerkskörpern, dürfen Händlerinnen und Händler 2022 zum Jahresende wieder Raketen, Böller & Co. unters Volk bringen. Dennoch ist böllern nicht überall erlaubt.

In Schwäbisch Gmünd ist die Innenstadt tabu, wenn's ums Feuerwerk geht. "Die Innenstadt ist dabei der innerhalb des Straßenrings Ledergasse-Fischergasse-Remsstraße-Baldungsstraße-Königsturmstraße-Klösterlestraße-Parlerstraße-Robert-von-Ostertag-Straße liegende Bereich", erklärt Jana Lenner vom städtischen Presseamt. Ausnahmen in der Innenstadt: der Marktplatz und der verkehrsberuhigte Bereich vor dem City Center am Kalten Markt.

Aber: "Wer auf dem Marktplatz und am Kalten Markt nach dieser Ausnahmeregelung Feuerwerkskörper abbrennt, ist für die Sicherheit des von ihm abgebrannten Feuerwerks verantwortlich." Wer durchs Böllern einen Schaden verursacht, müsse anschließend dafür gerade stehen.

Für die Stadtverwaltung geht es nach dem letzten Knall erst richtig los. "Die Kolleginnen und Kollegen sind jedes Jahr am Neujahrsmorgen in größerem Umfang im Einsatz", sagt Lenner. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt werden dabei von der Ahmadiyya Muslim Jugendorganisation am Neujahrsmorgen beim Aufräumen unterstützt. 

So wird's richtig entsorgt

"Reste von CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern sind als Restmüll zu entsorgen", sagt die Sprecherin des Landratsamts, Susanne Dietterle. Und: "Die GOA rät dazu, diese mehrere Tage in einem Eimer Wasser zu wässern und dann in einer Tüte verschnürt in die Restmülltonne zu geben".

Ferner nennt Dietterle einige Gebäude und Einrichtungen, in deren unmittelbarer Nähe Feuerwerke generell verboten sind. Dazu gehören neben Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen auch Gebäude und Anlagen, die besonders brandempfindlich sind. 

Laut der Ostalb-Sprecherin dürfen Feuerwerkskörper in diesem Jahr vom 29. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Geböllert werden dürfe jedoch nur an Silvester und Neujahr. Dietterles Tipp für Böller-Freunde: "Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass nur zugelassene Böller und Raketen mit der BAM-Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung oder dem CE-Zeichen gekauft werden."

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