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Den Haupttäter kostet Schlägerei 14 Monate Freiheit

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Von: Wolfgang Fischer

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Am Zentralen Omnibusbahnhof hatte sich die Schlägerei abgespielt
Am Zentralen Omnibusbahnhof hatte sich die Schlägerei abgespielt © HOJ

Jugendschöffengericht verurteilt vier junge Männer für Auseinandersetzung am Zentralen Omnibusbahnhof.

Schwäbisch Gmünd

Was war diese Schlägerei im September 2021 am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)? War es so, dass hier „marodierende Jungs rumlaufen und Leute zusammenschlagen“, wie es Staatsanwalt Ulrich Karst bewertete? Oder so, wie es einer der Verteidiger darstellte: dass sich zwei Gruppen junger Leute gegenseitig provozierten und die größere Gruppe schließlich die Mitglieder der kleineren vermöbelte? Zwischen diesen beiden Einschätzungen hatte sich das Jugendschöffengericht zu entscheiden, als es am Donnerstag über fünf junge Männer urteilte. Die Urteile fielen sehr differenziert aus: von Arbeitsauflagen über Geldstrafe bis zu 14 Monaten Haft.

Eigentlich mussten sich fünf Angeklagte für  die  Schlägerei im letzten Quartal 2021 am ZOB  verantworten. Manche der Vorwürfe wurden nicht weiterverfolgt. Gegen einen der Angeklagten stellte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Julia Ocker das Verfahren ganz ein - auch im Hinblick darauf, dass er sich demnächst vor dem Landgericht wegen versuchten Totschlags verantworten muss.

Den verbliebenen vier jungen Männern hielt Staatsanwalt Karst ihre Geständnisse zugute. Doch über das Vorgehen der jungen Männer, die in einer Gruppe von rund einem Dutzend Leuten eine wesentlich kleinere Gruppe am ZOB überfallen hatte, hatte er eine sehr klare Meinung: „Das Letzte“. Die Täter hätten brutal zugeschlagen und -getreten und die Folgen dieser Handlung doch gar nicht im Griff gehabt. Karst forderte die Verpflichtung zu Anti-Agressions-Training, Arreste und im Höchstfall 14 Monate Jugendstrafe ohne Bewährung. „Da könnte man noch ganz anders zulangen“, meinte er zu seinen Forderungen. Die Verteidiger Martin Lang, Roman Heisig, Joachim Ebert und Michael Bagin verwiesen vor allem auf die Geständnisse ihrer Mandanten und darauf, dass die Taten lange zurücklagen.

Das Gericht befand alle vier Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Dass deren Geständnisse die Grundlagen der Verurteilungen waren, unterstrich Richterin Julia Ocker in ihrer Urteilsbegründung. Viele Zeugenaussagen hätten nicht viel zur Wahrheitsfindung beigetragen. Beim 18-jährigen Hauptangeklagten folgte das Gericht der Forderung des Staatsanwalts und verhängte 14 Monate Jugendstrafe ohne Bewährung. Darin flossen auch frühere Verurteilungen ein, erst vor kurzem wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen und Verbreitung von Kinderpornografie. Im aktuellen Fall habe dieser Angeklagte zudem versucht, Zeugen einzuschüchtern.

Ein weiterer Angeklagter soll nach dem Willen des Gerichts 2000 Euro Geldauflage an den Hilfs- und Wohltätigkeitsverein Schwäbisch Gmünd bezahlen. Der dritte Angeklagte hatte, so Julia Ocker, keine herausragende Rolle bei der Schlägerei, sehr wohl aber einschlägige Vorstrafen. Er muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und zwei Wochen Dauerarrest absitzen. Der vierte Angeklagte wurde zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

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