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Gmünd möchte eine dritte Grundsteuer einführen

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Von: Wolfgang Fischer

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Selbst zwischen den Häusern des Stadtkerns gibt es noch unbebaute Flächen. Für sie könnte, wenn sie baureif sind, ab 2025 Grundsteuer C fällig werden. Archivfoto: Tom
Selbst zwischen den Häusern des Stadtkerns gibt es noch unbebaute Flächen. Für sie könnte, wenn sie baureif sind, ab 2025 Grundsteuer C fällig werden. Archivfoto: Tom © Tom

Die Grundsteuer C soll ab 2025 Besitzer baureifer freier Grundstücke zum Bauen anregen.

Schwäbisch Gmünd

In Gmünd soll es ab 2025 eine neue Steuer geben. Finanzbürgermeister Christian Baron kündigte am Mittwochabend vor dem Gemeinderat an, dass die Stadt die Grundsteuer C einführen will. Damit sollen baureife Grundstücke im Innenbereich, die nicht bebaut werden, besteuert werden. Die gesetzliche Grundlage dafür habe das Land nun geschaffen und die Stadt Gmünd wolle davon Gebrauch machen, informierte Baron. Er möchte die Abgabe als Steuerungsinstrument nutzen, um den Wohnungsbau zu forcieren - in der Innenstadt ebenso wie in den Teilorten.

Steuer auf dem Garten?

So sieht es übrigens auch der Aalener Oberbürgermeister Frederick Brütting. Er schlägt vor, dass auch Aalen diese Steuer erhebt, wenn sie ab 2025 möglich ist. Sie setze bei Grundstücken an, die bebaubar sind und nicht bebaut werden. „Da halte ich es für legitim, dass der Staat und damit auch die Kommune einen Teil des Wertzuwachses dafür nimmt, die Infrastruktur zu bezahlen“, sagt Brütting.

Müssen nun Häuslebesitzer fürchten, dass ihr Garten hinter dem Haus mit der neuen Steuer belastet wird, weil dort ein Wohnhaus reinpassen würde? „Keine Sorge“, beruhigt Rathaussprecher Markus Herrmann im Gespräch mit der Gmünder Tagespost. Es gehe um Flächen, die brachliegen, obwohl sie in einem Bebauungsplan als Bauflächen ausgewiesen sind.

Bei sehr großen Gartenstücken könne es allerdings sein, dass die Stadt die Besitzer anspricht, um mit ihnen eine mögliche Bebauung zu diskutieren, schränkt Christian Baron ein. Ohnehin sei nicht jedes bewachsene Grundstück im Ortsinnern ein Kandidat für die Grundsteuer C. Manche Grundstücke könnten zum Beispiel nicht bebaut werden, weil durchlaufende Versorgungsleitungen dies verhindern.

Ob die Grundsteuer C in Gmünd tatsächlich anfällt, muss der Gemeinderat entscheiden. Stimmt der dafür, muss die Stadt dies offiziell bekanntgeben und dabei auch die städtebaulichen Gründe dafür nennen. Gmünds Finanzbürgermeister versichert, dass die Stadt viel stärker an mehr Wohnungsbau interessiert sei als an den Einnahmen durch die Grundsteuer C. Wie hoch die ausfallen, hängt im Übrigen auch vom Gemeinderat ab: Er muss, wie bei den anderen Grundsteuer-Arten, den sogenannten Hebesatz festlegen, nachdem die Steuerlast berechnet wird.

Der Mangel an Wohnraum treibt auch Gmünd um, das zeigte sich in der Sitzung des Gemeinderats wieder. Grüne-Stadträtin Barbara Bijok fragte an, ob es Möglichkeiten gibt, Leerstände im Stadtgebiet zu ermitteln. Baubürgermeister Julius Mihm antwortete, dass das sehr aufwendig und wenig effektiv wäre. Ohnehin stünden zwei bis fünf Prozent der Wohnungen immer leer, weil zum Beispiel eben jemand ausgezogen ist oder Sanierungen bevorstehen. Er verwies stattdessen auf das „Erfolgsmodell“ des städtischen Sozialamts, das Vermieter unterstütze. BL-Stadträtin Brigitte Abele fragte nach, ob die Grundsteuer C auch für Wohnungen gelten wird, die über das Online-Portal Airbnb im Internet angeboten werden. Bislang nicht, antwortete Bürgermeister Christian Baron darauf. Das könne höchstens in einem zweiten Schritt noch kommen.

So wird der Boden in „The Länd“ besteuert

Die neue Grundsteuer tritt zusammen mit einer generellen Neuregelung der Grundsteuer bundesweit in Kraft. In Baden-Württemberg gibt es dann drei Arten von Grundsteuern:

Grundsteuer A: für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, ob ungenutzt, selbstgenutzt oder verpachtet.

Grundsteuer B: für alle übrigen Flächen.

Grundsteuer C: für baureife unbebaute Grundstücke

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