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Handy am Steuer: So hat ein Gmünder Jurist seine Haft überstanden

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Von: Wolfgang Fischer

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Ein Gmünder Jurist soll während der Fahrt am Steuer telefoniert haben. Weil er das bestritt und das Bußgeld nicht bezahlte, musste er nun zwei Tage in Erzwingshaft. Archivfoto: HOJ
Ein Gmünder Jurist soll während der Fahrt am Steuer telefoniert haben. Weil er das bestritt und das Bußgeld nicht bezahlte, musste er nun zwei Tage in Erzwingshaft. Archivfoto: HOJ © HOJ

Rechtsanwalt im Ruhestand saß wegen nicht bezahlten Bußgeldbescheids zwei Tage in Erzwingungshaft.

Schwäbisch Gmünd

Rechtsanwälte, vor allem, wenn sie im Strafrecht aktiv sind, haben öfter mal Kontakt zum Strafvollzug. Selten jedoch lernen sie die Haftanstalten aus persönlichen Gründen kennen. Diese Erfahrung hat nun ein Jurist gemacht, der viele Jahre lang mit einer Kanzlei in Gmünd vertreten war. Er wurde mit Haftbefehl gesucht, saß zwei Tage in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Schwäbisch Hall ein - und hat einen eindrücklichen Erfahrungsbericht darüber verfasst.

Der Auslöser des Ganzen: Der Mann, inzwischen im Ruhestand, soll während einer Autofahrt in der Lorcher Straße am Steuer telefoniert haben. Ein Vorwurf, den er bis heute vehement bestreitet. Was ihm jedoch weder das Gmünder Ordnungsamt noch die zuständige Richterin beim Amtsgericht glaubten. Er sollte 100 Euro Bußgeld bezahlen.

Oft warten

Das verweigerte er, was den Fall soweit eskalierte, dass er mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ellwangen gesucht wurde. Eine Beugehaft von zwei Tagen sollte ihn dazu bewegen, den Bußgeldbescheid doch noch zu bezahlen. Als dauerhaft gesuchter Gesetzloser wollte der Anwalt sein Leben auch nicht fristen und so meldete er sich beim Gmünder Polizeirevier. „Ich hab' mich freiwillig verhaften lassen“, betont er. Und er betont außerdem, dass die Beamten im Gmünder Revier absolut korrekt im Umgang mit ihm gewesen seien.

Zwei Beamte hätten ihn zum Haftantritt nach Schwäbisch Hall gefahren. Der Neu-Häftling schildert die Eingangsprozedur, das Wort „Warten“ fällt dabei mehrfach. Seine Utensilien muss er abgeben, lediglich seine Turnschuhe, einen Schuhlöffel und zwei Bücher - eines davon mit dem passenden Titel „Auf und davon „ von André Heller - darf er mitnehmen. In der Umkleide müsse er aus einer großen Plastikkiste grobe Socken, einen Dreier-Satz Unterwäsche und einen blassroten ausgeleierten Jogginganzug auswählen und anziehen. „Passt alles nicht so richtig“, ist sein Kommentar.

Dann folgen knapp zwei Tage, die er weitgehend in der Zelle 111.40 verbringt, einem Raum mit offenbar sehr spartanischer Einrichtung. „Schon alles sehr mäßig sauber! Eigentlich doch dreckig“, schildert er seinen Eindruck. Immerhin ist ein Fernseher da, dessen Bild allerdings ständig pixle. Die Heizung funktioniere nur mäßig. Etwas zu trinken gibt es tagsüber aus dem Wasserhahn, dessen Sauberkeitszustand der Insasse als „bedenklich“ einstuft. Die Möglichkeit, den Duschraum aufzusuchen, schließt er für sich aus, nachdem er die bereitgelegten Handtücher angesehen hat. Während des Hofgangs kommt er ins Gespräch mit einem Untersuchungshäftling, dem für Betrug mit einem Schaden von 180 000 Euro Schaden eine Freiheitsstrafe droht, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. 47 Stunden und 41 Minuten: Am Ende hat der Jurist seinen Aufenthalt in der JVA minutiös gemessen. Am Abend vor der Entlassung bekommt er einen Busfahrplan, der auch die Verbindung nach Schwäbisch Gmünd aufführt. Und er erhält einen Haftentlass-Schein, den er bei sich tragen solle, um bei eventuellen Polizeikontrollen belegen zu können, dass er seine Beugehaft bereits abgesessen hat.

Nicht vom Tisch

Als studierter Jurist weiß er allerdings, dass die Bezahlung des Bußgelds nach den zwei Tagen in Schwäbisch Hall keinesfalls vom Tisch ist. Doch „ich gebe eh nicht nach“, sagt er auch nach der Erfahrung hinter Gittern. Dies war der zweite Bericht über das schwierige Verhältnis zwischen der Gmünder Stadtverwaltung und dem Juristen. Und es sieht ganz so aus, als ob es nicht der letzte war.

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