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Stadt Gmünd stellt neue Gebührensatzung fürs Kurzzeitparken vor. Elektrofahrzeuge befreit.
Schwäbisch Gmünd. Die Stadt regelt Teile der Parkgebühren in Gmünds Zentrum neu. Dabei geht es um Gebührenpflicht und -zeiten für das Kurzzeitparken und um Gebühren und Zeiten beim Himmelsgarten. Diese Gebühren setzt die Stadt in einer Satzung fest, der der Gemeinderat zustimmen muss. Diese Satzung beinhaltet die Gebühren für Kurzzeitparkplätze auf öffentlichen Wegen und Plätzen, die durch Verkehrszeichen ausgewiesen sind.
Danach kosten
bis zu 30 Minuten 50 Cent
über 30 bis 60 Minuten 1,50 Euro und
soweit zugelassen, über 60 bis zu 90 Minuten 2 Euro.
Beim Himmelsgarten gilt
bis zu 30 Minuten 50 Cent
über 30 bis 60 Minuten 1 Euro
über 60 Minuten bis zu 4 Stunden 3 Euro und
über vier Stunden 5 Euro
Elektrofahrzeuge, deren amtliches Kennzeichen den Zusatz „E“ führt, sind von diesen Gebühren befreit.
Die Satzung beinhaltet auch die Gebühren für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises. Einwohner müssen danach 30 Euro im Jahr bezahlen, Gewerbetreibende 240 Euro im Jahr.
Die Stadträte diskutieren diese Satzung am kommenden Mittwoch im Verwaltungsausschuss, eine Entscheidung trifft der Gemeinderat. Michael Länge