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Schwierige Aufarbeitung von drei Schlägereien

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Von: Wolfgang Fischer

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Der Zentrale Omnibusbahnhof: ein Platz, an dem sich jeden Tag viele Menschen aufhalten - und an dem es 2021 innerhalb weniger Tage zwei Schlägereien gab.
Der Zentrale Omnibusbahnhof: ein Platz, an dem sich jeden Tag viele Menschen aufhalten - und an dem es 2021 innerhalb weniger Tage zwei Schlägereien gab. Foto: HOJ © HOJ

Fünf junge Männer für Angriffe beim ZOB und in der Ledergasse angeklagt. Verhandlung wegen Größenordnung verlegt.

Schwäbisch Gmünd

Er sei per Handy informiert worden, dass man sich am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) schlägern wolle - und da sei er eben hingegangen. So schilderte ein 18-Jähriger am Donnerstag seinen Beweggrund, an einer Gewalttat teilzunehmen.

Das Jugendschöffengericht begann am Donnerstag mit dem Versuch, drei solcher Schlägereien aufzuarbeiten, die sich im September 2021 innerhalb weniger Tage in der Gmünder Innenstadt abspielten: zwei am ZOB, eine weitere in der Ledergasse. Fünf junge Männer hatte die Polizei als Verdächtige für diese Taten ermittelt, darunter den 18-Jährigen. Für die Verhandlung dieser Größenordnung musste das Gericht unter Vorsitz von Richterin Julia Ocker eigens umziehen und einen Saal in der Technischen Akademie anmieten. Besucher der Verhandlung mussten vor dem Saal eine Sicherheitsschleuse passieren.

Wegen versuchten Mordes

In weiten Teilen waren die Angeklagten schon kurz nach Verlesung der Anklage durch Staatsanwalt Ulrich Karst geständig. Verteidiger Martin Lang eröffnete den Reigen und räumte im Namen seines 18-jährigen Mandanten ein, dass dieser an zwei der drei Schlägereien mitgewirkt hat. Der 21-jährige Mandant von Langs Kollege Roman Heisig war nur für zwei der drei Taten angeklagt. Bei der zweiten Tat am Busbahnhof habe er auch tatsächlich zugeschlagen, allerdings nicht als erster, gab der Anwalt zu Protokoll. Ganz ähnlich äußerte sich Rechtsanwalt Joachim Ebert für seinen 17-jährigen Mandanten, dem ebenfalls die Beteiligung an zwei der Taten vorgeworfen wurde. Auch Verteidiger Michael Bagin räumte für seinen 21-jährigen Mandanten die Vorwürfe ein. Keine Angaben machte dagegen der 19-jährige Angeklagte, der in Fußfesseln aus der Untersuchungshaft in Stammheim zur Verhandlung gebracht worden war. Sein Verteidiger Sebastian Carl stellte vielmehr den Antrag, das Verfahren gegen seinen Mandaten einzustellen. Dem stehe nämlich eine Anklage wegen versuchten Mordes bevor, da wäre das Strafmaß im vorliegenden Fall nicht relevant. Diesen Antrag wies die Vorsitzende Richterin zurück.

Unterschiedlich waren die Beiträge, die die vorgesehenen Zeugen zur Aufklärung leisteten. Einer konnte gar nicht geladen werden, da er im Melderegister nicht zu finden ist, wie Julia Ocker informierte. Eine geladene Zeugin erschien nicht und muss dafür ein Ordnungsgeld und die Kosten für ihr Fernbleiben tragen. Zwei junge Frauen machten im Zeugenstand starke Erinnerungslücken geltend. Eine davon nannte als möglichen Grund dafür die zehn Flaschen Bier, die sie an jenem Abend vor einer der Schlägereien konsumiert habe. Verteidiger errechneten daraus einen Blutalkoholgehalt von mindestens zwei Promille. Beide Frauen versicherten Staatsanwalt Karst jedoch, dass ihre damals bei der Polizei gemachten Aussagen korrekt gewesen seien. Eine der Frauen hatte seinerzeit sogar Porträtbilder von drei der nach ihren Worten Beteiligten aus der Internet-Plattform Instagram ausgedruckt und der Polizei übergeben.

Zeuge bedroht?

Andere Zeugen berichteten, dass damals in allen Fällen eine Gruppe von etwa zehn Männern über die insgesamt vier Opfer hergefallen sei, sie geschlagen und getreten habe. Ein Opfer sagte, dass er unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Prellungen an Nacken und Rippen erlitten hat. Ein weiterer Zeuge, der damals zusammengeschlagen worden war, belastete alle Angeklagten. Dieser Zeuge, der aus Haft vorgeführt worden war, ergänzte seine Aussage: Er habe eine Zeit lang zusammen mit dem 19-jährigen Angeklagten in Stammheim gesessen. Dort habe der ihn gewarnt, in dieser Verhandlung gegen ihn auszusagen. Auch danach sei er deshalb mehrfach bedroht worden.

Die Verhandlung wird im April fortgesetzt.

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