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Stadtteile sorgen sich um politische Mitbestimmung

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Der CDU-Ortsverband Hussenhofen/Hirschmühle/Zimmern spricht sich für den Beibehalt der unechten Teilortswahl aus.
Der CDU-Ortsverband Hussenhofen/Hirschmühle/Zimmern spricht sich für den Beibehalt der unechten Teilortswahl aus. © OLIVER GIERS

Diskussionsabend des CDU-Ortsverbandes Hussenhofen/Hirschmühle/Zimmern mit einer klaren Empfehlung.

Schwäbisch Gmünd-Hussenhofen. Der CDU-Ortsverband hatte zu einem Diskussionsabend zur unechten Teilortswahl ins Gasthaus Krone in Zimmern eingeladen. Der Vorsitzende Thomas Kaiser begrüßte als Fachmann Gmünds ersten Bürgermeister Christian Baron sowie Ortsvorsteher Josef Heissenberger.

Anlass für die Diskussion war der aktuell in den Gemeinderat eingebrachte Beschlussantrag, die „unechte Teilortswahl“ in Schwäbisch Gmünd für den Gemeinderat und die betroffenen Ortschaftsräte mit Wirkung ab der Kommunalwahl 2024 abzuschaffen.

Der Hintergrund: Im Eingemeindungsvertrag von 1969 wurde festgelegt, dass die Stadt Schwäbisch Gmünd für den Stadtteil Hussenhofen zwei Sitze und für die Stadtteile Zimmern mit Hirschmühle zusammen einen Sitz im Gemeinderat im Zuge der unechten Teilortswahl garantiert. Aufgrund der Reduzierung des Stadtparlamentes in den 80er Jahren auf 40 feste Sitze, verzichtete Hussenhofen auf einen Sitz, um kein Übergewicht darzustellen.

Die Ausgangslage: Bei einer Aufhebung der unechten Teilortswahl werden den Stadtteilen keine Sitze im Gemeindeparlament für Vertreter aus den Stadtteilen garantiert. Betroffen sind davon alle Stadtteile. Welche Konsequenzen sich daraus für die Stadtteile ergeben, lässt sich jedoch nicht richtig abschätzen.

Die Probleme: Bürgermeister Baron berichtete, dass das Verwaltungsgericht die letzte Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim auf Basis der unechten Teilortswahl beanstandet hat und daraus resultierend das Landratsamt die Wahl für ungültig erklären musste, weil zwischen verschiedenen Ortsteilen ein Ungleichgewicht in der Anzahl der Gemeinderäte im Verhältnis zur jeweiligen Ortsbevölkerung bestand. Die Stadt Tauberbischofsheim muss deshalb in diesem Jahr neu wählen. Auch in Schwäbisch Gmünd gebe es aufgrund der Einwohnerzahlen in einzelnen Stadtteilen ein solches Ungleichgewicht. So sei Zimmern mit einem Sitz im Gemeinderat überrepräsentiert. Andererseits ist Hussenhofen unterrepräsentiert.

Vorsitzender Kaiser zitierte daraufhin die Gemeindeordnung: „Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der Sitze sind die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen.“

Baron machte demgegenüber deutlich, dass das Wahlverfahren der unechten Teilortswahl doch recht kompliziert ist, und dadurch auch viele ungültige Stimmen zu verzeichnen sind, beim letzten Wahlgang seien dies über sieben Prozent Fehlstimmen gewesen.

Die Diskussion: In der Diskussion wurde von den Teilnehmern die Gefahr gesehen, dass gerade die kleineren Stadtteile bei Wegfall der unechten Teilortswahl keinen Vertreter mehr in den Gemeinderat entsenden können.

Als ein Argument für die Abschaffung wird immer wieder das Zusammenwachsen der Stadt nach nunmehr 50 Jahren angeführt, was deshalb diese Teilortswahl unnötig machen würde. Im Übrigen wies Thomas Kaiser daraufhin, dass die Stadt Hüfingen nach der Abschaffung der unechten Teilortswahl im Jahre 2007 per Bürgerentscheid beschlossen hat, die unechte Teilortswahl zur Kommunalwahl 2024 wieder einzuführen. Ebenso hat sich die Bürgerschaft von Hechingen in einem Bürgerentscheid für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl ausgesprochen.

Ortsvorsteher Heissenberger vermisste in der Diskussion Vorschläge, wie die Rolle der Ortschaftsräte bei Abschaffung der unechten Teilortswahl gestärkt werden soll. Ohne die gleichzeitige Schaffung konkreter Entscheidungskompetenzen für den Ortschaftsrat, verliere die Rolle des Ortschaftsrates mit der Abschaffung der unechten Teilortswahl erheblich an Bedeutung. Alt-Ortsvorsteher Johannes Schmid hinterfragte, ob es überhaupt rechtmäßig sei, wenn der Gemeinderat einfach per Beschluss über die Hauptsatzung so eine tiefgreifende Vereinbarung aus dem Eingemeindungsvertrag aufhebt.

Die Empfehlung: Die Mitglieder des Ortsverbandes sahen die Abschaffung der unechten Teilortswahl kritisch. Am 27. April beschäftigt sich der Ortschaftsrat mit diesem Thema. Die Versammlung sprach sich einstimmig für die Beibehaltung der unechten Teilortswahl aus.

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