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„Täuschung des Wählers“

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Dr. Inge Gräßle (CDU)
Dr. Inge Gräßle (CDU) © privat

Dr. Inge Gräßle kritisiert die beschlossene neue Wahlrechtsreform.

Schwäbisch Gmünd. Die Gmünder Bundestagsabgeordnete Dr. Inge Gräßle (CDU) kritisiert die von der Bundesregierung am Freitag beschlossene Wahlrechtsreform aufs Schärfste. „Diese Reform ist auf Täuschung und Enttäuschung des Wählers ausgelegt“, so Gräßle. Für sie sei das neue Wahlrecht „ein fast reines Listenwahlrecht“. Gräßle weiter: „Wer künftig konkret im Deutschen Bundestag sitzt, bestimmen immer weniger die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Erststimme, sondern die Parteizentralen durch die Aufstellung der Listen. Wie so ein ‚Mehr an Demokratie‘ entstehen soll, wie es die Ampel verspricht, ist mir schleierhaft.“ Die Enttäuschung bei der Bevölkerung sei damit vorprogrammiert; welche Auswirkungen das auf die Wahlbeteiligung haben werde, könne sich jeder ausrechnen. „Hätte dieses Wahlrecht 2021 schon gegolten, wären neun Millionen Stimmen unter den Tisch gefallen; schon dadurch ergeben sich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“, kritisiert Gräßle.

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