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Gschwend: Unechte Teilortswahl auf dem Prüfstand

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Von: Rainer Kollmer

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Bürgermeister Hald informiert über veränderte Rahmenbedingungen bei der Kommunalwahl 2024.

Gschwend. Nachdem die Kreis- und Gemeindereform in Baden-Württemberg seit 50 Jahren besteht und damals die „unechte Teilortswahl“ nur als Übergangslösung eingeführt wurde, entscheiden sich immer mehr Kommunen, nun darauf zu verzichten und stattdessen die Gesamtgemeinde als einheitlichen Wahlbezirk zu sehen, erläutert Bürgermeister Christoph Hald dem Gemeinderat.

Die unechte Teilortswahl bedinge ein kompliziertes Wahlverfahren und ergebe viele ungültigen Stimmen. Damit seien einzelne Teilorte im Gemeinderat oft nicht ausreichend vertreten und würden nur eingeschränkt wahrgenommen. Ein gemeindeweites Wahlgebiet habe den Nachteil, dass nur eine festgelegte Anzahl von Kandidatinnen oder Kandidaten aus den Ortsteilen gewählt werden könnten, was den Grundsatz der Wahlgleichheit einschränken würde. Außerdem seien kleinere Wählervereinigungen benachteiligt. Hald verwies auf ein Schreiben von Landrat Joachim Bläse, in dem dargestellt wurde, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Juli 2022 die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim für ungültig erklärte, weil die Sitzverteilung auf die einzelnen Ortsteile gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstoßen habe. Eine erhebliche Abweichung von der Sitzverteilung rein nach dem Bevölkerungsanteil bedürfe daher einer besonderen Begründung, die dokumentiert sein müsse.

Das Gremium erhielt eine umfangreiche Übersicht mit zahlreichen Berechnungsvergleichen für das Gemeindegebiet und weiteres Zahlenmaterial aus umliegenden Gemeinden. Ein Beschluss zur Festsetzung des Wahlverfahrens ist für die Sitzung am 24. April vorgesehen.

 Kanalisationsplan: Ingenieur Rainer Matheisel vom Büro LKP erläuterte dem Gemeinderat sehr ausführlich die Berechnungsgrundlagen für den allgemeinen Kanalisationsplan im Hauptort Gschwend. Der letzte Plan wurde 1988 erstellt. Die Maßnahme umfasst 25 Kilometer Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle, drei Regenüberlaufbecken und fünf Regenüberläufe. Der Gemeinderat beauftragte das Büro LKP aus Mutlangen mit der Erstellung eines Kanalisationsplanes samt Regenwasserbehandlung zu einem Honorar von 92 100 Euro.

Kläranlage: Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die seit 1999 eingesetzte Hochwassertauchpumpe im Auslaufbereich der Kläranlage zu ersetzen. Den Auftrag soll die Firma WILO SE in Dortmund erhalten, wie Bauamtsleiter Stefan Blessing erläuterte. Die nötigen Mittel von 10 884,45 Euro sollen im Haushaltsplan bereitgestellt werden.

 Abschluss 2020: Wegen vorübergehender Personalengpässe in der Verwaltung erteilte die Gemeindevertretung bei einer Gegenstimme die Zustimmung, die Firma Axians Public Consulting für die Erstellung des Jahresabschlusses 2020 hinzuzuziehen. Die Kosten belaufen sich ohne Reisekosten auf 26 061 Euro.

Neue Hauptsatzung: „Gehen Sie in Ruhe drüber“, bat Bürgermeister Hald bei der Vorlage der neu festzusetzenden Wertgrenzen der Hauptsatzung. Nach der Preisentwicklung in den letzten 30 Jahren schlägt die Gemeindeverwaltung nun eine Anpassung vor. Die bei Notwendigkeit frei zu vergebenden Beträge haben sich zum Beispiel im Vergleich zu den bestehenden Werten etwa verdoppelt.

 Eröffnung verzögert sich: Die Arbeiten am Badsee-Mehrgenerationenpark, als LEADER-Projekt gefördert, gehen zwar voran, verzögern sich jedoch wegen Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Bauelementen und Geräten. Wie Stefan Blessing informierte, könne zum Beispiel mit dem Aufbau des geplanten „Räuberfloßes“ erst Mitte August gerechnet werden. ⋌Rainer Kollmer

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