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Täferrot verfügt Leinenpflicht für Hunde am Stausee

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Von: Andrea Rohrbach

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Täferrot verfügt Leinenpflicht für Hunde am Stausee
Täferrot verfügt Leinenpflicht für Hunde am Stausee © pixabay

Neues Löschfahrzeug kommt im Mai. Flächen für erneuerbare Energieerzeugung vorgesehen.

Täferrot. Schon seit Längerem will Täferrot die Polizeiverordnung ändern, um eine generelle Leinenpflicht für Hunde durchsetzen zu können. Hauptgrund für diesen Wunsch sind eindeutig durch Hunde gerissene Wildtiere im Bereich des Stausees. In der jüngsten Vergangenheit sei nun sogar ein Kalb einem wildernden Hund zum Opfer gefallen, informierte Bürgermeister Markus Bareis das Gremium.

Eine Änderung der Polizeiverordnung müsse mit dem Landratsamt abgestimmt werden, die Verbotszone für frei laufende Hunde müsse dabei klar definiert werden, erklärte der Schultes, warum der Vorgang sich so lange hinzieht. Jetzt aber steht der Vorschlag. Die Verordnung soll als Ergänzung bekommen: „südwestlich der Ortschaft Täferrot auf der Gemarkung Täferrot, beginnend vom Ortsrand Täferrot zwischen den Kreisstraßen Täferrot – Durlangen und Täferrot Lindach, sind Hunde generell an der Leine zu führen“.

Bereits in der Polizeiverordnung aufgeführt, aber zur Verdeutlichung explizit aufgeführt wird ein weiterer Zusatz, dass Hundehalter oder Hundeführer dafür Sorge zu tragen haben, dass Hunde zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober landwirtschaftlich genutzte Grün-und Ackerflächen nicht betreten dürfen. Entsprechende Hinweisschilder werden auf die Anleinpflicht hinweisen. Die Durchsetzung der Polizeiverordnung, sowie die Androhung von Bußgeldern obliege nur der Gemeinde als Ortspolizeibehörde oder der Polizei, stellte Bareis in aller Deutlichkeit fest.

Erfreuliches gab es für die Feuerwehr zu berichten. Nach langem Suchen wurden Gemeinde und Feuerwehr fündig. Es gibt ein gebrauchtes und geeignetes Löschfahrzeug. Dieses LF 20 mit Baujahr 2002 wurde vor Ort besichtigt und zu einem Gesamtpreis von 149 874 Euro gekauft. Nach einer Generalüberholung soll das neue Fahrzeug bis Anfang Mai 2023 in Täferrot in Dienst gestellt werden. Bei einer erhofften Restlebensdauer von 15 Jahren habe die Gemeinde mit dem gebrauchten Fahrzeug erhebliche Kosten gespart, meinte der Bürgermeister zufrieden.

Unzufrieden ist Bareis hingegen mit einem Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart. Während der Sanierung der B 298 kam es in der Gemeinde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, das zahlreiche Beschädigungen der örtlichen Straßen und der Randsteine mit sich brachte. Laut Schreiben des RP seien für den Zeitraum der Straßenbaumaßnahmen an der B 298 die Umleitungsstrecken „über ein klassifiziertes Straßennetz“ eingerichtet, die nicht durch Täferrot und Durlangen geführt habe. Das Regierungspräsidium bedauere, dass Verkehrsteilnehmer sich nicht an die ausgewiesene Umleitungsstrecke gehalten hätten, eine Kostenübernahme seitens des RP könne aber nicht gewährt werden.

Mit aufgemalten Wartelinienmarkierungen erhofft sich die Verwaltung für Täferrot und Utzstetten eine Bremswirkung für den Durchgangsverkehr.

Welche Auswirkung die Fortschreibung des Regionalplanes auf die Gemeinde hat, konnte der Bürgermeister nicht klar definieren. Das vom Regionalbüro überlassene Kartenmaterial sei in seinem Kartenmaßstab in einer Form verkleinert worden, dass nichts mehr zu erkennen sei. Aus dem Vorhandenen abzulesen sei aber immerhin, dass auf Täferroter Markung bisher keine Flächen für Windkraftanlagen oder Fotovoltaikfreiflächen eingetragen seien. ⋌Andrea Rohrbach

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