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RECHTSSCHUTZ
Gewerkschaft haftet für Rat
Eine Gewerkschaft, die einem Mitglied Rechtsschutz gewährt, muss bei mangelhafter Beratung wie ein Anwalt für Schadensersatz haften. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Mit der Mandatsübernahme sei die Gewerkschaft wie ein Rechtsanwalt verpflichtet, die Interessen ihres Mitglieds 'umfassend wahrzunehmen', urteilte das Gericht.
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