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Gesetz macht Vorgaben
Das Landeshochschulgesetz von 2005 legt in § 71, 2 fest: "Die staatliche Anerkennung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung weggefallen sind und diesem Mangel trotz Aufforderung nicht fristgemäß abgeholfen worden ist." Den Studierenden muss die Möglichkeit zum Abschluss ihres Studiums eingeräumt werden. eb
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