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Fabrikbrand
Klage gegen Kik gescheitert
Der Textildiscounter muss nach der Katastrophe in Pakistan kein Schmerzensgeld zahlen.

Die vier pakistanischen Kläger gegen den Textildiscounter Kik können nicht auf Schmerzensgeld hoffen. Der Richter am Landgericht Dortmund wies die Klage ab. Eventuelle Ansprüche seien nach pakistanischem Recht verjährt, das habe ein Gutachten ergeben. Die Klage – vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) angestoßen und von
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