Gastronomie: Kontaktzettel zur Nachverfolgung vom Gesundheitsamt bislang nicht nachgefragt
Corona Im Ostalbkreis mussten bislang in keinem Gastronomiebetrieb Kontakte nachverfolgt werden.

Aalen. Angesichts der steigenden Infektionszahlen haben Gastronomiebetriebe seit diesem Montag wieder geschlossen. Lediglich Liefer- und Abholdienste dürfen angeboten werden. Nach dem ersten Lockdown durften Gaststätten am 18. Mai wieder öffnen. Die Corona-Verordnung in der Gastronomie, die am 1. Juli in Kraft trat, regelte weitere Maßnahmen. Neben dem Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Tischen, waren Gäste verpflichtet ihren Namen, das Datum und die Uhrzeit des Besuchs sowie ihre Kontaktdaten anzugeben, um im Bedarfsfall Kontaktpersonen nachverfolgen zu können.
Wie sah diese Situation zwischen dem ersten

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