Mehr Entlastungen angedacht

Drittes Entlastungspaket: Umfangreiche Maßnahmen sollen kommen, aber auch Kritik wird laut

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Das dritte Entlastungspaket soll kommen, der Bund stellt dafür rund 65 Milliarden Euro bereit. Bürger sollen unterstützt werden. Kritiker sehen viele offene Fragen.

Gaspreise schnellen in die Höhe, Strom kostet mehr, das 9-Euro-Ticket ist gerade weggefallen. Die Lebenshaltungskosten für die Bürgerinnen und Bürger sind schwer kalkulierbar. Vielen Menschen drohen finanzielle Schwierigkeiten – der Bund hat ein drittes Entlastungspaket beschlossen, Kritikerinnen und Kritiker sehen allerdings noch viele offene Fragen.

Drittes Entlastungspaket: Bundeskanzler Scholz sieht drei Wege zum Ziel

Das sind die Maßnahmen im dritten Entlastungspaket

Rund 65 Milliarden Euro nimmt der Bund in die Hand, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Es gibt viele Bausteine, wo das Geld eingesetzt werden soll – einiges ist schon konkreter, andere Maßnahmen wie der Nachfolger für das 9-Euro-Ticket sind noch schwammig. Hier einmal die geplanten Maßnahmen für Sie im Überblick:

  • Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner: Zum 01. Dezember 2022 sollen diese eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Ausgezahlt wird diese von der Deutsche Rentenversicherung.
  • Entlastung von Studierenden: Es soll eine Einmalzahlung von 200 Euro erfolgen.
  • Strompreisbremse: Für den Basisverbrauch will die Ampelkoalition eine Preisbremse einführen. Dieser soll über „Zufallsgewinne“ von Energieunternehmen infolge hoher Strompreise finanziert werden. Diese sollen laut dpa teilweise abgeschöpft werden. Eine Erlösobergrenze für die Unternehmen, die zufällig profitierten, sei angedacht. Gefunden werden soll eine europäische Lösung, SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft, dass es bereits Kommunikation auf europäischer Ebene gebe. Sollte keine EU-Lösung gefunden werden, solle die Gewinnabschöpfung auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Kühnert drängt auf eine „zackige“ Umsetzung.
  • Erhöhung des Kindergelds: ab dem 01. Januar 2023 gibt es für das erste und zweite Kind rund 18 Euro mehr.
  • Kinderzuschlag: Ebenfalls wird ab dem 01. Januar der Kinderzuschlag auf 250 Euro im Monat angehoben.
  • Homeoffice-Pauschale: Die Befristung wird aufgehoben, pro Homeoffice-Tag können Sie fünf Euro, aber maximal 600 Euro abrechnen. Das geht bei der Einkommenssteuer unter den Werbungskosten.
  • Wohngeldreform: Der Kreis der Berechtigten wird auf zwei Millionen Menschen erhöht, angepasst wird ebenfalls die Zusammensetzung des Betrags. Beispielsweise soll es eine dauerhafte Klimapauschale geben. Die Berechtigten erhalten ab jetzt bis Dezember 2022 ebenfalls eine weitere Heizkostenpauschale.
  • Einführung des Bürgergelds: Ab dem Jahreswechsel sollen Berechtigte rund 500 Euro im Monat bekommen. Damit liegt der Satz 51 Euro über dem Hartz IV-Satz für Alleinstehende ohne Kinder. Das Bürgergeld soll Hartz IV ab dem 01. Januar 2023 ablösen.
  • Nahverkehrsticket: Der Bund will 1,5 Milliarden Euro für ein bundesweites Nahverkehrsticket bereitstellen, wenn die Länder mindestens genauso viel investieren. Möglich gemacht werden könnte damit ein Ticketpreis zwischen 49 und 69 Euro im Monat.
  • Die geplante Erhöhung des CO2-Preises ab Januar 2023 wird um ein Jahr verschoben.
  • Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie: Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird weiterhin mit sieben Prozent versteuert.
  • Umsatzsteuer auf Gas: Wird bis Ende März 2024 als Ausgleich für die Gasumlage von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
  • Steuerliche Entlastung bei Rentenbeiträgen: Ab kommenden Jahr sollen die Rentenbeiträge als Sonderausgaben voll absetzbar sein. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert, informiert die Tagesschau.

Des Weiteren will sich die Bundesregierung für eine gemeinsame Strategie auf europäischer Ebene einsetzen, wie die Preise auf den Energiemärkten gedämpft werden können. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte in den ARD-Tagesthemen zum Entlastungspaket: „Entscheidend ist das Ergebnis und ich denke, dass das überzeugt“.

Der Bund hat ein drittes Entlastungspaket in Höhe von 65 Milliarden Euro beschlossen.

Entlastungspaket: Neue Ministerpräsidentenkonferenz gefordert

Die Länderchefs von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen drängen auf ein Mitspracherecht der Länder, da einige Entscheidungen auch den Haushaltsplan der Länder beeinflussen. Hendrik Wüst (Ministerpräsident NRW, CDU) ist aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, er sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern: „Wenn die Länder mit bezahlen sollen, müssen sie auch mit entscheiden können.“ Die Konferenz solle zeitnah stattfinden. Unter anderem der Nachfolger des 9-Euro-Tickets, also das geplante Nahverkehrsticket, welches zwischen 49 und 69 Euro kosten soll, hängt auch von einer möglichen Mitfinanzierung der Länder ab.

Kritik: Drittes Entlastungspaket sei „unkonkret, unvollständig und ungenügend“

Auch der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt übt laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) deutliche Kritik an dem geplanten dritten Entlastungspaket. Es sei „unkonkret, unvollständig und ungenügend“, zwingend nötige Maßnahmen gegen eine „Energiepreisexplosion“ blieben ungelöst. Der dpa nennt er Beispiele, wo es bei dem Entlastungspaket hakt: „Keine Entscheidung zum Weiterbetrieb der Kernkraftwerke, keine Entscheidung zur Reduzierung der Gaspreise, keine Entscheidung zum Stopp der Gasumlage, keine Klarheit bei der Dämpfung der Energiekosten, weder an der Zapfsäule noch beim Gas, noch beim Strom.“

Auch die Zufallsgewinne, die für eine Strompreisbremse führen sollen, stehen in der Kritik. So erläutert der Direktor des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, gegenüber der Rheinischen Post: „Die Besteuerung der Zugewinne bleibt ebenso unkalkulierbar wie die daraus folgende Entlastung für Stromkunden. Alles in allem: vage Lösung, deren Volumen und Wirkung unklar bleibt.“

Kritisiert wird ebenfalls der geplante Nachfolger des 9-Euro-Tickets, dies würde nicht für alle Bürgerinnen und Bürger eine Entlastung bringen. Der geplante Preis zwischen 49 und 69 Euro sei zu hoch angesetzt.

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Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
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Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
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Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
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Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
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Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
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Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
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Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Wie schnell wird das dritte Entlastungspaket umgesetzt?

Am schnellsten geht das wohl für alle Rentnerinnen und Rentner, die sollen ab 01. Dezember die 300 Euro von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Die Tagesschau berichtet, dass dies „rasch und unbürokratisch“ gelingen würde. Offen sieht es allerdings aus, wie Studierende die 200 Euro erhalten, da steht ein Zahlungsweg noch nicht fest. Dies müsse der Bund noch mit den Ländern besprechen.

Weitere Änderungen bei dem Kinder- und Bürgergeld treten zum 01. Januar in Kraft. Kritischer sehe es bei den Entlastungen der Energiepreise aus, ein „verbilligter Grundbedarf an Wärme“ muss nach Tagesschau-Informationen erst noch mit Expertinnen und Experten diskutiert werden. Konkret in diesem Zusammenhang steht der Zufallsgewinn der Unternehmen, der abgeschöpft werden soll. Damit soll der vergünstigte Basisverbrauch für private Haushalte und mittelständische Unternehmen finanziert werden. Der Zufallsgewinn löst die angesprochene Übergewinnsteuer ab – der Bund möchte hier eine Lösung auf europäischer Ebene haben, damit kann das bedeuten, dass Bürgerinnen und Bürger länger auf Entlastungen warten müssen.

Rubriklistenbild: © B. Leitner/Imago

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