Einkommen 450 Euro

Energiepreispauschale: So bekommen auch Minijobber ihre 300 Euro

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Geld vom Staat als Ausgleich für hohe Gas- und Spritpreise: Das ist die Idee der Energiepreispauschale für die arbeitende Bevölkerung. So profitieren auch Minijobber.

Gas, Strom, Kraftstoff: Die Kosten für Energie heben ab. Um die Bürger zumindest ein wenig zu entlasten, zahlt der Staat vielen von ihnen die sogenannte Energiepreispauschale. Einmalig 300 Euro stehen jedem Erwerbstätigen zu. Ausgezahlt werden sie entweder über den Arbeitgeber (falls am 1. September beschäftigt), oder vom Finanzamt bei der Einkommensteuer berücksichtigt (falls 2022 zu einem anderen Zeitpunkt als am 1. September beschäftigt oder freiberuflich tätig).

Die Energiepreispauschale soll auch die stark steigenden Wohnnebenkosten abfedern.

Energiepreispauschale: So bekommen auch Minijobber ihre 300 Euro

Doch was ist eigentlich mit Minijobbern, die 450 Euro im Monat bekommen? Die gute Nachricht: Auch sie bekommen die Pauschale. Die nicht ganz so gute: Bei ihnen verhält sich die Angelegenheit etwas komplizierter als bei anderen Beschäftigten.

Das sind die konkreten Regeln für die Energiepreispauschale bei Mini-Jobbern:

BeschäftigungAuszahlung der Pauschale
Minijob plus Hauptbeschäftigung, die am 1. 9. bestehtÜber Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung
Minijob ohne zusätzliche Hauptbeschäftigung am 1. 9.Über Arbeitgeber des Minijobs
Minijob in 2022, aber nicht am 1. 9.Über Finanzamt – genaue Regelung folgt

Minijobber, die ihren Verdienst pauschal besteuen, müssen bei ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes Arbeittsverhältnis handelt. Diese Erklärung geht dann weiter an das Finanzamt. So soll verhindert werden, dass jemand die Energiepreispauschale doppelt bekommt

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Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
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Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
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Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
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Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen. © Vasily Pindyurin/Imago
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Wussten Sie schon? Zu den Sonderausgaben zählen übrigens auch bestimmte Versicherungen, wie die Haftpflicht oder Riester-Rente. © Panthermedia/Imago
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Auch die Pflege von Angehörigen lässt sich steuerlich geltend machen. So steht pflegenden Arbeitnehmern für das Jahr 2021 ein Pauschbetrag von 600 bis 1.800 Euro zu (je nach Pflegegrad). © Ute Grabowsky/Imago
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Geben Sie Handwerkerkosten unbedingt in der Steuererklärung an – damit sparen Sie bares Geld. © IMAGO/Achim Duwentäster
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Krankheitskosten wie Brillen, Medikamente und Behandlungskosten werden vom Finanzamt berücksichtigt, sofern sie die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. © Westend61/Imago

Generell gibt es zur Energiepreispauschale noch eine weitere gute und eine weniger gute Nachricht, die für alle gelten: Sozialabgaben werden auf diese Zahlung nämlich nicht fällig. Allerdings muss sie wie normales Einkommen versteuert werden – was allerdings auf den Netto-Verdienst vieler Minijobber kaum eine Auswirkung haben dürfte.

Rubriklistenbild: © Ruediger Rebmann/Imago

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