Entlastungspaket der Bundesregierung

Energiepauschale für Selbstständige: 300 Euro weniger Steuern zahlen – wie es funktioniert

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Im September erhalten Beschäftigte 300 Euro Energiepreispauschale, dazu zählen auch Selbstständige. Der Zuschuss wird über die Steuer abgerechnet. 

Die Energiepreispauschale (EPP) der Bundesregierung ist derzeit in aller Munde. Als Teil des zweiten Entlastungspakets soll der einmalige Zuschuss in Höhe von 300 Euro im September ausbezahlt werden. In der Regel erfolgt dies über die Arbeitgeber, welche die EPP über das September-Gehalt ausbezahlen. Aber nicht nur einkommensteuerpflichtige Angestellte haben Anspruch auf die Energie-Pauschale – auch Selbstständige und Gewerbetreibende profitieren davon. Doch im Gegensatz zu Angestellten erhalten sie keine Gehaltszahlung. Wie gelangen also Selbstständige an das Geld?

Auch Selbstständige haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale von 300 Euro.

Energiepreispauschale: Selbstständige zahlen 300 Euro weniger Steuern

Selbstständige erhalten die Energiepreispauschale über ihre vierteljährliche Vorauszahlung. Sie zahlen einfach 300 Euro weniger Steuern. „Bei denjenigen, die jetzt Einkommenssteuervorauszahlungen zahlen, wird im September diese Vorauszahlung um 300 Euro jeweils gemindert“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler gegenüber dem MDR. Die entsprechende Zahlungsaufforderung zum dritten Quartal wird laut vgsd entsprechend gekürzt. Beim Finanzamt bleiben die ursprünglich festgesetzten Vorauszahlungen im System stehen, die zu wenig gezahlten Steuern in Höhe von 300 Euro übernimmt der Staat.

Auf Energiepreispauschale für Selbstständige werden noch Steuern fällig

Allerdings muss der Energiezuschuss, genau wie bei Angestellten, noch versteuert werden. Bei Selbstständigen geschieht dies über die Einkommenssteuererklärung. Wie viel von den 300 Euro am Ende noch übrig bleibt, hängt von der Höhe der Einkommenssteuer ab. Selbstständige müssen laut MDR mit Abzügen von bis zu 42 Prozent rechnen. Weitere Abzüge werden jedoch nicht fällig – weder Umsatz- noch Gewerbesteuer oder Sozialabgaben.

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Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie. © MiS/Imago
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Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent). © Imago/Sabine Gudath
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Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr. © Imago/Tanya Yatsenko
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Rubriklistenbild: © K. Schmitt/Imago

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