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Darf man Pilze noch einmal aufwärmen? Nur unter drei Bedingungen

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Kochen Sie gerne Gerichte mit Pilzen? Mögliche Reste wegzuwerfen wäre schade, aber eine alte Regel besagt, dass man Pilze nicht wieder aufwärmen darf – Stimmt das?

Insbesondere im Herbst gehen Pilzsammler und -sammlerinnen auf die Suche nach leckeren Champignons und schmackhaften Steinpilzen. Man muss aber kein Pilzkenner bzw. keine Pilzkennerin sein, um Pilzgerichte wie feines Hirschgulasch mit Pilzen oder Semmelknödel mit Pilz-Bourguignon und Birnen-Rotkraut zuzubereiten. Eine Regel hält sich aber wacker: Einer alten Küchenweisheit zufolge, dürfen zubereitete Pilze nicht erneut aufgewärmt werden. Aber stimmt das überhaupt? Warum sollte man Pilze nicht wieder aufwärmen dürfen? Antworten auf diese Fragen und unter welchen Voraussetzungen Sie Pilzgerichte erneut warm machen dürfen, lesen Sie im Folgenden.

Unter drei Bedingungen dürfen Sie Pilze erneut aufwärmen

Die Weisheit, man dürfe Pilze nicht noch einmal aufwärmen, entstammt einer Zeit, in der es noch keine Kühlschränke gab. Damals wäre es gesundheitlich äußerst bedenklich gewesen, Pilzreste aufzubewahren, erneut aufzuwärmen und zu verspeisen. Heutzutage können Sie Pilzgerichte jedoch bedenkenlos auch am nächsten Tag noch aufwärmen und essen – sofern Sie drei Voraussetzungen beachten.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Pilze erneut aufgewärmt und verspeist werden.

Pilze erneut aufwärmen – 1. Tipp: Im Kühlschrank aufbewahren

Die erste Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit Sie Pilze erneut aufwärmen können, ist, dass Sie die Reste des Pilzgerichts im Kühlschrank verwahren. Wenn Sie mit dem Essen fertig und die Reste abgekühlt sind, füllen Sie sie am besten in ein verschließbares Behältnis, das Sie anschließend in den Kühlschrank stellen. So kann das Pilzgericht mindestens noch einen Tag aufbewahrt, anschließend aufgewärmt und schließlich verspeist werden – sofern Sie die anderen beiden Voraussetzungen beachten.

Pilze erneut aufwärmen – 2. Tipp: nicht in der Mikrowelle

Die zweite Bedingung, die Sie einhalten sollten, wenn Sie Pilze erneut aufwärmen möchten, ist, dass Sie dies nicht mithilfe der Mikrowelle tun. Denn Mikrowellen erhitzen das Pilzgericht nicht gleichmäßig. Es kann folglich sein, dass Keime nicht abgetötet werden. Wählen Sie zum Aufwärmen der Pilze stattdessen einen Topf oder eine Pfanne. Das hat außerdem den Vorteil, dass, wenn die Reste nicht mehr für alle reichen, Sie gegebenenfalls noch weitere Zutaten hinzufügen können, damit alle satt werden.

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Welche Lebensmittel dürfen Sie nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren?

Frau vor dem Tiefkühlfach mit eingefrorenem Obst in den Händen.
Sicher haben Sie auf der Verpackung von Tiefkühlkost wie TK-Pizza oder Fischstäbchen schon mal den Hinweis gelesen: „Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren“: Dieser Hinweis ist sogar gesetzlich in der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel festgelegt.  © epd/Imago
Und Sie sollten sich auch daran halten. Bei einem zweitmaligen Einfrieren ist die Lebensmittelsicherheit nicht mehr gewährleistet.
Und Sie sollten sich auch daran halten. Bei einem zweitmaligen Einfrieren ist die Lebensmittelsicherheit nicht mehr gewährleistet.  © Jochen Tack/Imago
Tiefkühlpizza mit Mozzarella.
Nach dem Auftauen wieder einfrieren? Bei Tiefkühlprodukten wie Pizza ist die sogenannte „Gelinggarantie“ bei einem doppelten Einfrieren nicht mehr gewährleistet. © CSH /Imago
Fischstäbchen mit Kartoffelbrei und Salat.
Auch für Fischstäbchen gilt, dass Sie das lieber bleiben lassen sollten. Bei einem zweitmaligen Einfrieren ist die Lebensmittelsicherheit nicht mehr gewährleistet. © imago images / Westend61
Aufgebackene Brötchen auf einem Backrost.
Bei Lebensmitteln, die nur aufgetaut werden müssen, wie etwa Aufback-Brötchen, ist die Gefahr relativ gering.  © Petra Schneider-Schmelzer/Imago
Tiefkühlgemüse mit Packung.
Auch bei Gemüse ist die Gefahr relativ gering. Tiefgefrorenes Gemüse können Sie prinzipiell nach dem Auftauen noch einmal einfrieren. © imago-images
Frischer Fisch riecht nach nichts.
Vorsicht geboten ist beim erneuten Einfrieren von Fisch und Fleisch, das gilt sowohl für rohe Ware als auch gegarte. © picture alliance/dpa/Christian Charisius
Rohes Hähnchenfleisch und Gewürze auf einem Holzbrett.
Rohes Fleisch, insbesondere Geflügel, sollten Sie keinesfalls erneut einfrieren, sondern zunächst durchgaren und dann in den Gefrierschrank legen. © tycoon/Imago
Hackfleisch einfrieren - so geht es richtig.
Hackfleisch sollten Sie niemals auftauen und wieder einfrieren: stattdessen durchgaren, dann ist auch das Einfrieren kein Problem. © Hauke-Christian Dittrich/dpa
Bolognese-Sauce selber kochen.
Zum Beispiel können Sie aus dem Hackfleisch eine leckere Bolognese kochen. Die lässt sich dann auch prima einfrieren. © Kia Cheng Boon/Imago

Pilze erneut aufwärmen – 3. Tipp: Nur einmal

Ein letzter Tipp, den Sie beim Pilze-Aufwärmen unbedingt beachten sollten – Gerichte, die Pilze enthalten, dürfen nur einmal erneut aufgewärmt werden. Wärmen Sie also nur so viel von den übriggebliebenen Resten auf, wie Sie auch tatsächlich essen. Beim wiederholten Erwärmen kann sich das Eiweiß der Pilze in unverträgliche Stoffe umwandeln und es wäre doch schade, wenn Sie das Pilzgericht dann schließlich doch wegwerfen müssten.

Rubriklistenbild: © Arpanbhatia/Imago

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