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Überraschende Wende: DFB-Bundesgericht hebt Sperre gegen Petersen auf

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Nils Petersen stapft nach seinem Platzverweis auf Schalke wutentbrannt vom Platz.
Nils Petersen stapft nach seinem Platzverweis auf Schalke wutentbrannt vom Platz. © AFP / PATRIK STOLLARZ

Diese Entscheidung kommt überraschend. Das DFB-Bundesgericht  hat die Sperre von Nils Petersen aufgehoben und somit das Urteil des Sportgerichts aufgehoben.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Gelb-Rot-Sperre von Freiburgs Torjäger Nils Petersen aufgehoben. Die zweite Instanz der DFB-Gerichtsbarkeit revidierte damit die Entscheidung des Sportgerichts, das den Protest am Mittwoch abgewiesen hatte. Petersen (13 Saisontore) ist damit am Samstag (15.30 Uhr/Sky) gegen den VfL Wolfsburg spielberechtigt.

Der 29-Jährige hatte am vergangenen Wochenende während der Partie bei Schalke 04 (0:2) in der 64. Spielminute zunächst die Gelbe Karte und in der 67. Minute die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) erhalten. Der Einspruch wurde von Petersen damit begründet, dass er die erste Verwarnung gar nicht mitbekommen habe, weil sie in seinem Rücken gezeigt worden sei. Das DFB-Bundesgericht folgte dieser Argumentation.

"Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt", sagte der Bundesgerichts-Vorsitzende Achim Späth: "Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen hat. Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche 'stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein."

SID

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