Der Duden beschreibt „bio“ als Adjektiv und Kurzform von biologisch, was so viel wie naturbelassen bedeutet. Spricht ein Erzeuger innerhalb der Europäischen Union von Bioprodukten, muss er sich an die Definition und geltenden Regelungen für diese Produkte halten. Bio-Lebensmittel entspringen ökologisch kontrolliertem Anbau, dürfen keine gentechnischen Veränderungen aufweisen und sind zudem frei vom Einsatz künstlicher Düngemittel. Fernen dürfen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel oder Klärschlämme zum Einsatz kommen, damit ein Nahrungsmittel als Bioprodukt gilt.
Fleisch und tierische Erzeugnisse im Allgemeinen müssen zudem ohne die Behandlung von Wachstumshormonen und Antibiotika auskommen. Zusätzlich ist die artgerechte Haltung nach den Kriterien der aktuellen EG-Öko-Verordnung vorgeschrieben.
Sich als Käufer mit dem eigenen Konsumverhalten auseinanderzusetzen, ist nie verkehrt. Da Fleisch aus Haltungsform 3 und Haltungsform 4 noch immer einen geringen Marktanteil besitzt, lohnt sich ein zweiter Blick auf das entsprechende Siegel in jedem Fall. Denn wie auf jedem Markt gilt auch hier, dass Angebot und Nachfrage einander beeinflussen. Je mehr Nachfrage nach hochwertig erzeugtem Fleisch besteht, desto mehr Produzenten sorgen für die artgerechte Haltung der Nutztiere und ein verbessertes Tierwohl!