- VonAndreas Apetzschließen
Bund und Länder planen den „Freedom Day“. Dahinter steckt ein Stufenplan. Die Reaktionen fallen sehr unterschiedlich aus.
Update vom Freitag, 18.02.2022, 09.00 Uhr: Angesichts der geplanten Lockerungen der Corona-Regeln sind die Reaktionen in Deutschland weiterhin gespalten. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) freut sich über eine „klare Perspektive“ für den Kulturbetrieb. „Ich bin sehr glücklich, dass wieder mehr möglich wird“, sagte Roth dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Kulturelle Einrichtungen könnten ab dem 20. März wieder ganz auf Zugangs- und Kontaktbeschränkungen verzichten, wenn sich das Infektionsgeschehen nicht noch einmal wesentlich dramatisiere. Museen, Theater, Konzerthäuser und Kinos könnten sich darauf einstellen, dass mit dem Frühling auch der Normalbetrieb in ihre Häuser zurückkehre.
Der hessische Kultusminister Alexander Lorz spricht sich auch für Lockerungen der Corona-Regeln bei der Maskenpflicht am Platz und bei Corona-Tests in Schulen aus. „Wenn jetzt also in allen Bereichen der Gesellschaft gelockert werden soll, müssen wir im Sinne der Kinder und Jugendlichen auch an den Schulen für eine Rückkehr zur Normalität Erleichterungen schaffen“, sagte Lorz der Deutschen Presse-Agentur.
„Freedom Day“: Meiste Corona-Maßnahmen sollen am 20. März entfallen
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen sollen nach dem Auslaufen der gesetzlichen Grundlage am 19. März nicht mehr verlängert werden, bekräftigte zudem Christian Dürr. „Was sicherlich nicht geht, ist sozusagen Freiheitsentzug auf Vorrat“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag den Sendern RTL und ntv. Der Bund solle die Regeln nur wieder einführen, wenn es die Lage erfordere. Der Bundestag sei „jederzeit handlungsfähig“, betonte Dürr.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek warnte jedoch Bund und Länder davor, angesichts sinkender Infektionszahlen den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie zu unterschätzen. „Basisschutzmaßnahmen wie Masken und Abstand“ sollen laut Holetschek beibehalten werden. Eine allgemeine Impfpflicht solle „jetzt“ umgesetzt werden.
„Freedom Day“ am 20. März: Scholz verkündet Lockerungen – Bundesländer weigern sich
Update vom Donnerstag, 17.02.2022, 15.50 Uhr: Die erste Etappe des Drei-Stufenplans der Bundesregierung lockert die Corona-Regeln für Treffen im privaten Bereich sowie die Maßnahmen für den Einzelhandel (s. Update v. 16.02.2022, 19.10 Uhr). Doch scheinbar herrscht unter den Ländern nicht in jedem Punkt Einigkeit. Einige Bundesländer kündigten bereits an, vom Plan der Bundesregierung abzuweichen. Sachsen-Anhalt sehe den Drei-Stufenplan lediglich „als einen Orientierungsrahmen für das Handeln der Bundesländer.“
Im Norden Deutschlands könnte die Umsetzung der neuen Corona-Regeln nicht unterschiedlicher sein: Während Mecklenburg-Vorpommern angekündigte, die Lockerungen für Privattreffen erst am 24. Februar umzusetzen, plant Schleswig-Holstein bereits auch für Ungeimpfte die Kontaktbeschränkungen aufzuheben. Im Süden pocht Baden-Württemberg darauf, die bestehende Rechtsgrundlage für tiefgreifende Schutzmaßnahmen um weitere drei Monate zu verlängern. „Die gemeinsam von Bund und Ländern angestrebten Öffnungsschritte erfordern eine Absicherung durch geeignete Maßnahmen“, begründete Baden-Württemberg die Forderung laut dem RND.
In der Beschlussvorlage der Regierung heißt es, dass die Länder über die Öffnungsschritte „eigenverantwortlich“ entscheiden dürfen. Niedersachsen kündigte am Mittwochabend (16.02.2022) an, die Schritte aus der Beschlussvorlage eins zu eins umzusetzen.
Corona-Lockerungen: Scholz verkündet stufenweise Aufhebung der Maßnahmen
Update vom Mittwoch, 16.02.2022, 17.30 Uhr: Auf der Pressekonferenz nach dem Corona-Gipfel mit Olaf Scholz (SPD) sind neue Corona-Regeln beschlossen worden. Der Bundeskanzler verkündete, dass bis zum 20. März die Corona-Maßnahmen Stück für Stück mittels eines dreistufigen Plans entschärft werden soll. Die erste Stufe sieht Lockerungen im Privatbereich vor. Zusammenkünfte von Genesene und Geimpfte haben keine personelle Obergrenze mehr. Für Treffen mit Ungeimpften bleiben die derzeitigen Einschränkungen zunächst bestehen. Zudem wird 2G im Einzelhandel aufgehoben, dafür gilt dort eine FFP2-Maskenpflicht. Die geplanten Änderungen gelten, sobald sie von den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden.
Erstmeldung vom Mittwoch, 16.02.2022, 13.30Uhr: Berlin/Frankfurt – Nach fast zwei Jahren der Pandemie* sollen auf dem Corona-Gipfel mit Olaf Scholz* bundesweite Lockerungen beschlossen werden. Ganz nach dem Vorbild Dänemarks, wo Ende Januar alle Corona-Maßnahmen* aufgehoben wurden, scheint auch in Deutschland der „Freedom Day“ immer näher zu rücken.
Bund und Ländern haben den 20. März als Stichtag für weitreichende Lockerungen festgelegt. Bis dahin werden die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen allmählich entschärft werden. Ende März wird es dann zu Ende aller „tiefgreifenden Beschränkungen“ kommen. Doch was bedeutet das?
Corona-Gipfel: Beschlussvorlage beinhaltet Drei-Stufenplan – Diese Lockerungen kommen
Bis zum „Freedom Day“ am 20. März 2022 sind stufenweise Lockerungen geplant. Laut Bund und Ländern sollen die „weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens“ etappenweise wieder heruntergefahren werden. Konkret geschieht dies in drei Schritten:
- Im ersten Schritt sollen private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr als zehn Teilnehmenden erlaubt werden. Die Obergrenze soll auf 20 Personen steigen. Das soll allerdings nicht für Ungeimpfte gelten, wie es in der Beschlussvorlage heißt: „Aufgrund der besonderen Gefährdung der nicht Geimpften bleiben die für diese Personen bestehenden Einschränkungen bis zum 19. März 2022 bestehen.“ Zudem sieht der Entwurf die Abschaffung von Corona-Kontrollen im Einzelhandel vor. Nur das Tragen einer FFP2-Masken soll weiterhin empfohlen werden.
- Im zweiten Schritt soll in der Gastronomie und in Übernachtungsstätten nur noch die 3G-Regel gelten. Diskotheken und Clubs werden dem Entwurf zufolge für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung geöffnet – hier soll also eine strenge 2G-Plus-Regel gelten.
- Im dritten Schritt sollen ab dem 20. März 2022 „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen. Außerdem steht in der Beschlussvorlage: „Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen.“ Der 20. März ist somit als „Freedom Day“ im Gespräch.
Doch der „Freedom Day“ ist laut Konzept nicht in Stein gemeißelt: „Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen der Lage angemessen sind“, heißt es in der Beschlussvorlage des Bundes. Zugleich weist der Expertenrat der Bundesregierung darauf hin, dass die Ausbreitung der Omikron-Variante BA.2 zu erneut steigenden Inzidenzen und zu einer Verlängerung der Omikron-Welle führen könnte.
Spätestens im Herbst bestünde nach Einschätzung der Expert:innen das Risiko einer erneuten Infektionswelle, nicht zuletzt aufgrund der sich stetig entwickelnden Virus-Mutationen. Man befinde sich in einer neuen Phase der Pandemie. Trotz geplanter Lockerungen müsse man ein hohes Maß an Aufmerksamkeit an den Tag legen, heißt es im neusten Beschluss.
Corona-Gipfel will „Freedom Day“: Das soll sich am 20. März ändern
Alle „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ sollen am 20. März entfallen. Welche Corona-Regeln zählen überhaupt als „tiefgreifende“ Maßnahmen? Zu den sogenannten „niederschwelligen Basisschutzmaßnahmen“ zählt die Regierung die Maskenpflich in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen. Darunter fällt außerdem das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Das Wegfallen aller Corona-Maßnahmen – wie in Dänemark – ist ausgeschlossen. Komplett zurückfahren könne man die Corona-Auflagen nicht, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach* der dpa in Berlin.
Konkrete Maßnahmen bis zum 20. März laut der Beschlussvorlage von Bund und Ländern
Kontaktbeschränkungen: Bis zu 20 Genesene und Geimpfte sollen sich wieder treffen dürfen.
Veranstaltungen: Events sollen mit 2G- beziehungsweise 2G-Plus-Konzept wieder möglich sein.
Gastronomie: Bars und Restaurants sollen mit 3G-Konzept wieder öffnen dürfen.
Einzelhandel: Beschränkungen im Einzelhandel sollen abgeschafft werden.
Diskotheken und Clubs: Mit 2G-Plus-Konzept sollen Tanzlokale wieder öffnen dürfen.
Vielmehr bedürfe es einem großen „Corona-Besteck“, welches es den Ländern erlaube, agiler auf die Infektionszahlen zu reagieren. „Deswegen müssen wir das Infektionsschutzgesetz so formulieren, dass der Basisschutz gewährleistet bleibt und bei Bedarf ausgedehnt werden kann“, so Lauterbach. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst bestärkte Lauterbachs Ansicht: „Wir brauchen weiter mindestens die Möglichkeit für bewährte Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienekonzepte.“
„Niederschwellige Basisschutzmaßnahmen“ werden also auch nach dem 20. März noch gelten. Gelockert wird dennoch. Für die Gastronomie, den Einzelhandel und das öffentliche Leben wird der „Freedom Day“ ein großer Schritt sein. Kulturveranstaltungen und Konzerte dürfen wieder stattfinden, Diskotheken und Clubs wieder öffnen – der 20. März könnte nicht nur das kalendarische Frühjahr einläuten, sondern auch die Rückkehr zur der Zeit vor der Pandemie. (aa/dpa) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA