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Ampel will den Bundestag schrumpfen: Linke nennt Pläne „schäbig“ - auch CSU macht Front

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Von: Florian Naumann, Andreas Schmid

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Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken-Fraktion
Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken-Fraktion. © Political-Moments/imago

Der Bundestag soll kleiner werden. Nach der nächsten Bundestagswahl sollen 105 Abgeordnete weniger im Parlament sitzen. Union und Linke kritisieren die Pläne.

Update vom 13. März, 14.15 Uhr: Die CSU rügt die Ampel-Pläne für eine Wahlrechtsreform: „Städte wie München oder Nürnberg müssen damit rechnen, dass reihenweise Abgeordnete, die seit Jahren von den Bürgern gewählt wurden, nicht mehr in den Bundestag einziehen“, sagte Söder am Mittag nach einer CSU-Vorstandssitzung. Man sei bis zuletzt offen für Gespräche, behalte sich aber einen „juristischen Angriff“ über das Bundesverfassungsgericht vor.

Auch Linke-Chefin Janine Wissler erwartet eine Verfassungsklage gegen die geplante Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Die geplante Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel werde mit Sicherheit zu einem Gang nach Karlsruhe führen, sagte Wissler am Montag in Berlin. Ihre Fraktion habe die Pläne allerdings noch nicht beraten und folglich auch noch nicht über eine mögliche eigene Verfassungsklage entschieden.

Wissler kritisierte nicht nur diese geplante Neuerung. Auch der - von Söder kritisierte - Ansatz, dass nicht in allen Wahlkreisen eine Mehrheit zum Gewinn eines Direktmandats führen soll, sei hochproblematisch. Hätte die Ampel die Opposition mehr einbezogen, hätte dies die Gefahr von Verfassungsklagen abwenden können, meinte die Linken-Vorsitzende.

Ampel will den Bundestag schrumpfen: Linke sauer über Pläne - „Schäbig!“

Update vom 13. März, 9.45 Uhr: Die Ampel-Koalition will den Bundestag verkleinern. Die Notwendigkeit einer Wahlrechtsreform ist zwar unumstritten. Doch in der Opposition regt sich Widerstand gegen das konkrete Vorhaben. Vor allem die Linke fühlt sich von den neuen Plänen benachteiligt. Aber auch die Union äußert Unmut.

Linke-Fraktionsgeschäftsführer Jan Korte wirft SPD, Grünen und FDP „schäbiges“ Vorgehen vor. „Dieser Vorschlag zielt einzig gegen die linke Opposition, die man versucht, mittels des Wahlrechts politisch platt zu machen“, sagte er. Damit erfülle die Ampel der AfD einen „großen Wunsch“. Anlass für Kortes Ärger: Die Ampel will die sogenannte Grundmandatsklausel streichen. Sie erlaubt es Parteien, mit drei gewonnen Direktmandaten auch unterhalb der Fünfprozenthürde einzuziehen, wenn sie drei Direktmandate gewinnt. Davon profitierte die Linke bei der Bundestagswahl 2021.

Ein anderer Aspekt beschäftigt CDU und CSU. „Insbesondere in hart umkämpften Wahlkreisen in den Städten und in vielen Regionen im Osten wird es künftig keine direkt gewählten Bundestagsabgeordneten mehr geben“, sagte Kortes Unions-Amtskollege Thorsten Frei der dpa. „Das wird zu massiven Akzeptanzproblemen führen und der Demokratie in unserem Land schaden.“ Er bedauere es sehr, dass die Ampel keine Wahlrechtsreform im Konsens „mit allen demokratischen Fraktionen des Bundestages“ zustande gebracht habe. 

Der neue Ampel-Plan: Bundestag soll von 736 auf 630 Abgeordenete schrumpfen

Die Bundestagswahl 2021 brachte einen Bundestag in Rekordgröße von 736 Abgeordneten hervor. Das liegt an den vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese zusätzlichen Mandate darf die Partei behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.

Beides soll nun der Vergangenheit angehören: Wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, fallen diese weg. Die Zahl der Wahlkreise bleibt bei 299. Es werden aber 331 Mandate über die Landeslisten vergeben - statt wie ursprünglich vorgesehen 299. Damit soll die Zahl der Abgeordneten, die einen Wahlkreis über die Erststimmen gewinnen und trotzdem nicht in den Bundestag kommen, möglichst klein gehalten werden.

Frei nennt die Pläne „verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch problematisch“. Anders sieht das die Koalition. „Wir haben das sehr gut mit Verfassungsjuristen geprüft und sind sicher, dass wir da einen verfassungsfesten Vorschlag vorlegen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge am Montagmorgen im Deutschlandfunk.

Wahlrechtsreform wegen Rekord-Parlament: Bundestag soll schrumpfen

Bundestag
Der Plenarsaal des Bundestags. Bald um 105 Sitze kleiner? © picture alliance / Kay Nietfeld/dpa

Erstmeldung vom 12. März: Berlin – Der Bundestag ist so groß wie nie. Nach der Bundestagswahl 2021 erreichte er eine Rekordanzahl von 735 Parlamentariern, nach der vorherigen Wahl waren es 703. Zum Vergleich: Indien – mit seinen 1,4 Milliarden Einwohnern 16-mal so groß wie Deutschland – hat 545 Abgeordnete. Deshalb soll der Bundestag nun schrumpfen, wenn auch in geringerem Maße als zunächst gedacht.

Nach der nächsten Bundestagswahl soll der Bundestag 630 Abgeordnete umfassen, und das dauerhaft. Darauf haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP verständigt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Sonntag aus Koalitionskreisen erfuhr. Über die Wahlrechtsreform ringt die Bundesregierung seit Langem. Die Ampel-Koalition hatte ihren ersten Entwurf für eine Wahlrechtsreform Ende Januar in den Bundestag eingebracht. Darin waren noch 598 Sitze im Bundestag vorgesehen.

Die Zahl wurde nun erhöht, um die Zahl „verwaister Wahlkreise“ zu verringern, aus denen kein direkt gewählter Abgeordneter ins Parlament entsandt wird. Die Reform soll am Donnerstag oder Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Warum ist der Bundestag so groß?

Der Bundestag wurde nach der Wahl 2021 mit 736 Abgeordneten so groß wie noch nie zuvor. Das liegt an den vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese zusätzlichen Mandate darf die Partei behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.

Beides soll nun wegfallen. Die Zahl der Wahlkreise bleibt bei 299. Es werden aber 331 Mandate über die Landeslisten vergeben – statt wie ursprünglich vorgesehen 299. Damit soll die Zahl der Abgeordneten, die einen Wahlkreis über die Erststimmen gewinnen und trotzdem nicht in den Bundestag kommen, möglichst klein gehalten werden. Die Wahlrechtsreform trifft vor allem CSU-Politiker. (as/dpa)

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